P - Konto Übertragsregelung Restguthaben
auf P - Konten ist ein Übertrag von Restguthaben möglich.
Dies dient zum einen der Lösung des sog. "Monatsanfangsproblems" bez. Geldeingängen zum Monatsende, wie es typischerweise bei Sozialleistungen der Fall ist, zum anderen auch als Ansparmöglichkeit.
Trotz eines höchstrichterlichen Urteils des BGHs (Urteil vom 04.12.2014 - IX ZR 115/14), welches eine Aufhebung einer bisher bestehenden, aber unbegründeten Ungleichbehandlung durch den verfrühten Geldeingang dieser einen Übertrag von Sozialleistungen in den übernächsten Monat nach Geldeingang vorsieht, pfänden die Banken im Allgemeinen jedoch auch Sozialleistungen jeweils im im dritten Monat nach Geldeingang.
1/ Senden sie mir bitte Unterlagen, z.B. dienstliche Anweisungen, aus denen die Handlungsanweisungen bez. der Übertragspraxis an die Banken hervorgehen als auch auf welcher Rechtsgrundlage sie so handeln.
2/ Senden sie mir Unterlagen zu der Lesart der Banken bez. des oben genannten Urteils und weswegen es hartnäckig ignoriert wird.
Anfrage eingeschlafen
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Datum29. Juli 2020
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1. September 2020
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