Pachtvertrag Domäne Riepenburg

Den Pachtvertrag für die Domäne Riepenburg.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juni 2020
  • Frist
    24. Juli 2020
  • Kosten dieser Information:
    127,25 Euro
  • Ein:e Follower:in
Günter Tolkiehn
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich…
An Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Details
Von
Günter Tolkiehn
Betreff
Pachtvertrag Domäne Riepenburg [#189457]
Datum
20. Juni 2020 10:04
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Den Pachtvertrag für die Domäne Riepenburg.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Günter Tolkiehn Anfragenr: 189457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189457/ Postanschrift Günter Tolkiehn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Günter Tolkiehn
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Sehr geehrter Herr Tolkiehn, Ihr per E-Mail gestellter Antrag vom 20.06.2020 auf Informationszugang nach dem Hmb…
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Betreff
HmbTG-Anfrage - Pachtvertrag Domäne Riepenburg [#189457]
Datum
24. Juni 2020 10:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Tolkiehn, Ihr per E-Mail gestellter Antrag vom 20.06.2020 auf Informationszugang nach dem HmbTG ist mit gleichem Datum im Transparenzportal des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) eingegangen. In Ihrem Antrag begehren Sie die elektronische Übermittlung einer Kopie des Pachtvertrages für die Domäne Riepenburg. Ihre Anfrage wird zurzeit bearbeitet. Wir werden hiernach unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Wir möchten bereits jetzt auf § 13 Abs. 4 HmbTG hinweisen, wonach für Amtshandlungen nach den Absätzen 1 bis 3 und §§ 11 und 12 Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der "Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO)" vom 5. November 2013 (HmbGVBl. S. 456), in den jeweils geltenden Fassungen, erhoben werden. Über die Höhe der Gebühr ist jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der genannten Gebührenordnung und deren Anlage zu entscheiden, wobei der Gebührenrahmen für das Zugänglichmachen von Informationen zwischen 15,- und 500,- Euro liegt. Eine anteilige Gebühr kann auch dann erhoben werden, wenn die Auskunft nur teilweise erteilt und im Übrigen abgelehnt wird. Eine Aussage über die konkrete Gebührenhöhe kann erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens getroffen werden, wenn fest steht, welche Schritte zur umfassenden Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich waren. Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Sehr geehrter Herr Tolkiehn, wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, ist Ihr Antrag vom 20.6.2020 im Transparenzpor…
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Betreff
Pachtvertrag Domäne Riepenburg [#189457]
Datum
3. Juli 2020 14:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Tolkiehn, wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, ist Ihr Antrag vom 20.6.2020 im Transparenzportal des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) eingegangen. Im Bereich der ehemaligen Riepenburg befinden sich Flächen im städtischen Eigentum, die zu landwirtschaftlichen Zwecken verpachtet sind. Für diese Flächen ist der LIG zuständig. Wie Ihnen ebenfalls bereits mitgeteilt wurde, ist eine Aussage über die konkrete Gebührenhöhe erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens möglich, wenn fest steht, welche Schritte zur umfassenden Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich waren. Vor diesem Hintergrund und um unnötigen Arbeitsaufwand und damit Kosten für Sie zu vermeiden, könnte es sich anbieten, Ihren Antrag noch weiter dahingehend zu konkretisieren, für welche Flächen genau Sie Vertragsunterlagen begehren. Die ehemalige Riepenburg ist ein sehr großes Areal, welches nur zu Teilen in städtischem Eigentum steht. Die Vertragswerke haben voraussichtlich einen erheblichen Umfang. Eine Angabe von Flurstücksbezeichnungen oder Belegenheiten würden hierzu hilfreich sein. Es könnte auch helfen, wenn Sie uns einen Lageplan mit den entsprechenden Flächen zusenden könnten. Mit freundlichen Grüßen
Günter Tolkiehn
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für den Hinweis, ich hatte angenommen, dass es sich um eine Verp…
An Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Details
Von
Günter Tolkiehn
Betreff
AW: Pachtvertrag Domäne Riepenburg [#189457]
Datum
3. Juli 2020 20:58
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für den Hinweis, ich hatte angenommen, dass es sich um eine Verpachtung der gesamten Domäne im Stück (mit einem Vertrag) handelte. Mich interessieren nur die Pachtverträge für die Grundstücke mit Gebäuden und ggf. noch solche , die zur Erreichung der Gebäude von öffentlichen Wegen befahren werden müssten. Flurkarten und Flurstücknummern liegen mir aktuell nicht vor. Wenn das Ihren Aufwand aber weiter verringern könnte, bitte ich um Nachricht, dann würde ich mich darum bemühen. Mit freundlichen Grüßen Günter Tolkiehn Anfragenr: 189457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189457/
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Sehr geehrter Herr Tolkiehn, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Anbei erhalten Sie einen Lageplan zur D…
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Betreff
HmbTG Anfrage Pachtvertrag Domäne Riepenburg
Datum
9. Juli 2020 17:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Tolkiehn, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Anbei erhalten Sie einen Lageplan zur Dömäne Riepenburg. Unsere Flächen sind grün gekennzeichnet und beinhalten viele Pachtverträge. Bitte kennzeichnen Sie die Flächen, die Sie meinen. Mit freundlichen Grüßen
Günter Tolkiehn
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für den Flurkartenauszug. Die Anfrage betrifft nur das Flurstück…
An Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Details
Von
Günter Tolkiehn
Betreff
AW: HmbTG Anfrage Pachtvertrag Domäne Riepenburg [#189457]
Datum
10. Juli 2020 13:10
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für den Flurkartenauszug. Die Anfrage betrifft nur das Flurstück Nr. 6543 Mit freundlichen Grüßen Günter Tolkiehn Anfragenr: 189457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189457/
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Kein Nachrichtentext
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
18. Juli 2020
Status
Warte auf Antwort
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Sehr geehrter Herr Tolkiehn, gemäß § 13 Abs.2 HmbTG hat der Bescheid in Schriftform (gemäß § 37 Abs. 2 HmbVwVfG …
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Betreff
Pachtvertrag Domäne Riepenburg [#189457]
Datum
20. Juli 2020 10:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Tolkiehn, gemäß § 13 Abs.2 HmbTG hat der Bescheid in Schriftform (gemäß § 37 Abs. 2 HmbVwVfG von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet) zu ergehen. Wir werden den Bescheid und die Unterlagen daher an die von Ihnen übermittelte Adresse versenden. Mit freundlichen Grüßen

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Günter Tolkiehn
Sehr geehrte<< Anrede >> ich danke Ihnen zunächst für die zeitnahe Eingrenzung und erschöpfende Zurve…
An Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Details
Von
Günter Tolkiehn
Betreff
AW: Pachtvertrag Domäne Riepenburg [#189457]
Datum
21. Juli 2020 11:18
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich danke Ihnen zunächst für die zeitnahe Eingrenzung und erschöpfende Zurverfügungstellung der erbetenen Information, ebenso auch für die geradezu mustergültige, im Bescheid enthaltene Begründung der vorgenommenen Schwärzungen. Dazu dennoch eine Anmerkung: Bei der geschwärzten Belegenheit des verpachteten Grundstücks (auf S.4) handelt es sich um eine Eigenschaft des Grundstücks, nicht um ein personenbezogenes Datum über den ja ohnehin geschwärzten Pächter. Für das aktuelle Informationsinteresse ist das aber unerheblich. Weniger schön fand ich jedoch, dass Sie mir - und das in Corona-Zeiten - die angefragte Information auf Papier und dann noch per förmlicher Zustellung zukommen lassen haben, obwohl ich ausdrücklich (schon aus Gründen der Zeitersparnis für die sonst erforderliche Digitalisierung bei uns) um elektronische Zusendung gebeten hatte. Die von Ihnen dafür angegebene Begründung kann angesichts des Wortlauts von HmbVwVfG § 37 Abs. 2 S. 1 "Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden." und §37 Abs. 3 S. 1 "Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten." nicht überzeugen. Zusätzlich erlaube ich mir den Hinweis auf HmbTG § 12 Abs. 4 S. 2: "Hat die antragstellende Person keine Auswahl zum Übermittlungsweg getroffen, ist regelmäßig die kostengünstigste Form der Übermittlung zu wählen." Das dürfte kaum die förmliche Zustellung sein. Mit freundlichen Grüßen Günter Tolkiehn Anfragenr: 189457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189457/