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Pachtvertrag für die alte Rindermarkthalle mit EDEKA-Nord

Den 2011 geschlossenen Vertrag über die Zwischennutzung der alten Rindermarkthalle, im Neuen Kamp auf St.Pauli zwischen der Sprinkenhof AG als Verwalterin städtischer Immobilien und der EDEKA Handelsgesellschaft Nord GmbH.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Oktober 2012
  • Frist
    7. November 2012
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pachtvertrag für die alte Rindermarkthalle mit EDEKA-Nord
Datum
6. Oktober 2012 15:41
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Den 2011 geschlossenen Vertrag über die Zwischennutzung der alten Rindermarkthalle, im Neuen Kamp auf St.Pauli zwischen der Sprinkenhof AG als Verwalterin städtischer Immobilien und der EDEKA Handelsgesellschaft Nord GmbH.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG), die be…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
WG: Pachtvertrag für die alte Rindermarkthalle mit EDEKA-Nord
Datum
7. November 2012 17:17
Status
Anfrage abgelehnt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG), die bei mir als dafür zuständige Stelle in der Finanzbehörde eingegangen ist. Sie baten um die Übersendung des Vertrages über die Zwischennutzung der alten Rindermarkthalle, Neuer Kamp 31/ Neuer Pferdemarkt 34/35, 20359 Hamburg zwischen der SpriAG-Sprinkenhof AG und der EDEKA Handelsgesellschaft Nord GmbH. Die Finanzbehörde beantwortet die Frage in Abstimmung mit der SpriAG–Sprinkenhof AG wie folgt: Als sachlich zuständige Stelle wäre die SpriAG-Sprinkenhof AG auskunftspflichtig (§ 2 Abs. 5 HmbTG). Diese Informationspflicht steht allerdings unter den in § 2 Abs. 3, 2. Hs. HmbTG genannten Voraussetzungen. Diese liegen hier nicht vor. Die SpriAG-Sprinkenhof AG nimmt vorliegend keine öffentlichen Aufgaben der Daseinsvorsorge i. S. d. § 2 Abs. 10 HmbTG wahr. Die in § 2 Abs. 10, S. 2 HmbTG abschließend aufgezählten Aufgaben der Daseinsvorsorge sind nicht Gegenstand des von ihnen angeforderten Vertrages. Gegenstand des angeforderten Vertrages ist die Vermietung der alten Rindermarkthalle zur Nutzung als Einzelhandelsfläche. Die SpriAG-Sprinkenhof AG erbringt insoweit keine öffentliche Dienstleistung, da der Leistungsaustausch aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages zwischen gleichberechtigten Rechtsträgern des Privatrechts erfolgt. Ihrem Antrag kann deshalb nicht entsprochen werden. Sollten Sie der Ansicht sein, dass Ihr Informationsersuchen zu Unrecht abgelehnt wurde, sind Sie berechtigt, gemäß § 14 Abs. 1 HmbTG den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Klosterwall 6 (Block C), 20095 Hamburg anzurufen. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß Martina Lange Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde, Organisation und Zentrale Dienste, Infrastrukturreferat, FB 122 Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg Tel.:      + 49 40 428 23 - 1625 Fax:    + 49 40 428 23 - 2249 E-Fax:  + 49 40 427 923 - 106 E-Mail: <<E-Mailadresse>>  
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