Pädagogische Einschätzung - Informatik Q1 (G8)

eine pädagogische Einschätzung und/oder Gutachten, welches nachvollziehbar darlegt, warum die SchülerInnen der Q1 im Informatik-Unterricht durch das Ministerium gestellte Implementationen der Java-Klassen "Stack", "Queue" und "List" nutzen müssen, die in der Funktionsweise und Handhabung realitätsfern sind, während die genutzte Programmiersprache Java selber standardisierte Interfaces und Implementationen bereitstellt, die den vollen Funktionsumfang in einfacherer Handhabung ermöglichen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. September 2018
  • Frist
    16. Oktober 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pädagogische Einschätzung - Informatik Q1 (G8) [#33471]
Datum
13. September 2018 20:14
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine pädagogische Einschätzung und/oder Gutachten, welches nachvollziehbar darlegt, warum die SchülerInnen der Q1 im Informatik-Unterricht durch das Ministerium gestellte Implementationen der Java-Klassen "Stack", "Queue" und "List" nutzen müssen, die in der Funktionsweise und Handhabung realitätsfern sind, während die genutzte Programmiersprache Java selber standardisierte Interfaces und Implementationen bereitstellt, die den vollen Funktionsumfang in einfacherer Handhabung ermöglichen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
13. September 2018 20:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie die unterrichtliche Nutzung der …
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Pädagogische Einschätzung - Informatik Q1 (G8) [#33471]
Datum
15. Oktober 2018 14:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie die unterrichtliche Nutzung der vom Schulministerium bereitgestellten Dokumentationen und Implementationen der generischen Klassen „Stack“, „Queue“ und „List“ in Java kritisieren. Java-spezifische Klassen für Datenstrukturen (z.B. die Klassenbibliothek java.util) unterliegen einem kontinuierlichen Prozess der Weiterentwicklung und Veränderung, der sich naturgemäß dem Verantwortungsbereich des Schulministeriums entzieht. Von Seiten des Schulministeriums ist jedoch sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler, die das schriftliche Abitur im Fach Informatik ablegen, gleichermaßen über die notwendigen Voraussetzungen für die Bearbeitung der zentral gestellten Aufgaben verfügen. Deshalb werden über die auf dem Portal Standardsicherung unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/faecher/fach.php?fach=15 dokumentierten grundlegenden Sprachelemente, Datentypen sowie statischen Strukturen (arrays) der Programmiersprache Java hinaus keine Java-spezifischen Klassen im Zentralabitur verwendet oder vorausgesetzt. Die o.g. Dokumentationen beschreiben die Funktionalität der in den Aufgaben des Zentralabiturs verwendeten Klassen zu linearen und nicht-linearen Strukturen, Datenbank- und Netzstrukturen. Die intensive Besprechung und Nutzung dieser Klassen im Unterricht dient der adäquaten Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die zentrale Abiturprüfung im Fach Informatik. Für Ihre weitere Schullaufbahn wünsche ich Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Erst einmal vielen Dank für Ihre Antwort. die Umsetzung der Klassen ist, verglich…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Pädagogische Einschätzung - Informatik Q1 (G8) [#33471]
Datum
15. Oktober 2018 21:11
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Erst einmal vielen Dank für Ihre Antwort. die Umsetzung der Klassen ist, verglichen mit den bereits durch Java gegebenen, komplett anders und bereitet die Schülerinnen und Schüler deshalb nicht darauf vor, eine professionelle Anwendung zu entwickeln. Existiert ein bestimmter Grund, dass auf diese komplett eigene Implementation gesetzt wird und nicht eine Version der Originalimplementation über die Standardsicherung verteilt wird, sodass die Schüler realitätsnäher arbeiten können? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 33471 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>