PAK-(teer-)belastete Gebäude
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Publikation des Umweltbundesamtes "Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe - Umweltschädlich! Giftig! Unvermeidbar?" (https://www.umweltbundesamt.de/sites/de…) ist zu entnehmen, dass ältere Parkettkleber hohe Mengen an krebserzeugendem Benzo[a]pyren enthalten können.
Wörtlich heißt es hierzu: „Dort, wo solche schadstoffbelasteten Parkettböden noch vorhanden sind, müssen die Gebäude auch heute noch saniert werden.“
Bitte teilen Sie mir mit, auf welche rechtliche Grundlage sich diese Aussage stützt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Seitens der ARGEBAU wurde letztlich bestätigt, dass für nicht vollständig abgekapselte Parkettklebstoffe mit einem Gehalt von mehr als 100 mg Benzo[a]pyren pro kg KEIN Bestandsschutz besteht.
Anfrage erfolgreich
-
Datum3. Januar 2020
-
15. April 2020
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Ein:e Follower:in
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- Marion Stein
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- PAK-(teer-)belastete Gebäude [#173227]
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- 3. Januar 2020 13:43
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- Datum
- 3. Januar 2020 13:43
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- Datum
- 6. Januar 2020 14:22
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- 6. Januar 2020 15:24
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- Ihre Anfrage "FragDenStaat" zu PAK-(teer)-belasteten Gebäuden
- Datum
- 17. Januar 2020 10:35
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- 21. Januar 2020 12:23
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- 22. Januar 2020 13:36
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- 30. Januar 2020 11:16
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- 31. Januar 2020 12:29
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- 4. Februar 2020 14:44
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- 4. Februar 2020 15:58
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- 6. Februar 2020 13:40
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- 7. Februar 2020 08:43
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- 14. Februar 2020 13:29
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- 24. Februar 2020 13:40
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- 6. März 2020 10:48
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- 19. März 2020 13:10
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- 19. März 2020 15:16
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- 19. März 2020 16:25
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- 20. April 2020 11:49
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- 20. April 2020 13:06
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- 20. April 2020 13:57
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- 20. April 2020 14:12
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- 20. April 2020 14:21
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- 13. Mai 2020 09:37
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- 14. Mai 2020 11:09
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- 18. Mai 2020 11:47
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- 26. Mai 2020 20:02
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- 27. Mai 2020 11:55
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- Datum
- 27. Mai 2020 11:55
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- Datum
- 18. Juni 2020 13:57
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- Anfrage abgeschlossen
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- Datum
- 19. Juni 2020 13:22
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