Pandemieplan der Stadtwerke Leipzig

Anfrage an: Stadtwerke Leipzig

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig/SächsUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* den aktuell gültigen Pandemieplan

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig), sowie ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. März 2020
  • Frist
    29. April 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig/SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte s…
An Stadtwerke Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pandemieplan der Stadtwerke Leipzig [#183484]
Datum
27. März 2020 00:18
An
Stadtwerke Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig/SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: * den aktuell gültigen Pandemieplan Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig), sowie ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183484
Stadtwerke Leipzig
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Zurzeit müssen wir Sie um Geduld bei der Bearbeitung Ihrer E-Mail bitten.…
Von
Stadtwerke Leipzig
Betreff
AW: Pandemieplan der Stadtwerke Leipzig [#183484]
Datum
27. März 2020 00:27
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Zurzeit müssen wir Sie um Geduld bei der Bearbeitung Ihrer E-Mail bitten. Bitte entschuldigen Sie die Wartezeit! Wir vergessen Sie nicht und bearbeiten Ihre Anfrage oder Mitteilung auf jeden Fall. – Versprochen! Bei uns können Sie auch selbst aktiv sein. Sie möchten uns Ihren Zählerstand mitteilen, Ihren Abschlag ändern, Ihre Vertragsdaten einsehen oder ändern?- Geht alles rund um die Uhr unter => Link zum Log-in<https://www.energie21-online.de/powercommerce/swlg/controller/userRegistration?execution=e4s1>. Für die Erstregistrierung benötigen Sie lediglich Ihre Vertragskontonummer sowie Ihre Zählernummer. Beides finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung. Informationen bieten wir Ihnen immer auf unserer Website www.L.de/stadtwerke<http://www.L.de/stadtwerke>. Postanschrift Stadtwerke Leipzig GmbH Kundenservice Postfach 10 06 14 04006 Leipzig <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> www.L.de/stadtwerke<http://www.L.de/stadtwerke> Facebook: www.L.de/social<http://www.L.de/social> Wir sind Leipziger. Stadtwerke Leipzig GmbH · Postfach 10 06 14 · 04006 Leipzig Aufsichtsratsvorsitzender: Uwe Albrecht Geschäftsführung: Karsten Rogall, Dr. Maik Piehler Amtsgericht Leipzig · HRB-Nr. 3058 · Sitz der Gesellschaft: Leipzig Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese Seite(n) drucken.

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Stadtwerke Leipzig
Sehr geehrteAntragsteller/in die „Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenhe…
Von
Stadtwerke Leipzig
Betreff
AW: Pandemieplan der Stadtwerke Leipzig [#183484]
Datum
30. März 2020 15:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die „Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig“ (Informationsfreiheitssatzung - IFS) gilt für die Stadtverwaltung einschließlich der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig, soweit sie Aufgaben in weisungsfreien Angelegenheiten wahrnehmen (§ 1 Abs. 2 IFS). Gemäß § 5 Abs. 4 IFS sind Anträge beim Referat Kommunikation - Bürgerbeteiligung/Stadtbüro (Burgplatz 1, 04109 Leipzig) zu stellen. Die Unternehmen der Leipziger Gruppe unterfallen als privatwirtschaftliche Gesellschaften (GmbHs) bereits nicht dem Anwendungsbereich der IFS. Sie sind weder Teil der Stadtverwaltung noch Eigenbetrieb. Eine Verpflichtung zur Veröffentlichung besteht für uns daher nicht. Des Weiteren muss auch die Stadt Leipzig als Gesellschafter die Unternehmensinteressen und insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse schützen. Hierauf nimmt § 9 IFS Rücksicht und stellt klar, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Betroffenen wie den Unternehmen der Leipziger Gruppe nicht ohne Weiteres aufgrund der IFS veröffentlicht werden dürfen. Mit freundlichem Gruß