Pandemiepläne in Justizvollzugsanstalten

Sämtliche Pandemiepläne, die für Justizvollzugsanstalten in Ihrem
Bundesland gelten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtlich…
An Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pandemiepläne in Justizvollzugsanstalten [#183454]
Datum
26. März 2020 17:13
An
Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Pandemiepläne, die für Justizvollzugsanstalten in Ihrem Bundesland gelten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183454 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183454
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr an die Senatorin für Justiz und Verfassung gerichtetes, nachstehend wiedergegebe…
Von
Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Betreff
AW: [EXTERN]- Pandemiepläne in Justizvollzugsanstalten [#183454]
Datum
29. Mai 2020 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr an die Senatorin für Justiz und Verfassung gerichtetes, nachstehend wiedergegebenes Auskunftsersuchen wurde zuständigkeitshalber an die JVA Bremen weitergeleitet. Ihrem Auskunftsersuchen kann nicht nachgekommen werden. Da die Pandemiepläne Rückschlüsse auf spezifische Sicherheitsvorkehrungen der Justizvollzugsanstalt zulassen, kann das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit gefährden. Aus diesem Grund besteht auch kein entsprechender Auskunftsanspruch. Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem BremIFG als verletzt ansehen, haben Sie gemäß § 13 Abs. 1 BremIFG das Recht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen. Mit freundlichen Grüßen