Papier zum Pflege-Volksbegehren

- Papier mit rechtlicher Position des Senats zum beantragten Volksbegehren zur Personalausstattung in der Krankenhauspflege (vgl. Artikel „Pflege-Volksbegehren steht auf der Kippe“ der Weser Kurier vom 07.04.2019, https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-pflegevolksbegehren-steht-auf-der-kippe-_arid,1820601.html)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. April 2019
  • Frist
    15. November 2019
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Pap…
An Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
Papier zum Pflege-Volksbegehren [#129562]
Datum
9. April 2019 18:20
An
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Papier mit rechtlicher Position des Senats zum beantragten Volksbegehren zur Personalausstattung in der Krankenhauspflege (vgl. Artikel „Pflege-Volksbegehren steht auf der Kippe“ der Weser Kurier vom 07.04.2019, https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-pflegevolksbegehren-steht-auf-der-kippe-_arid,1820601.html)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Volksbegehren Pflege - Ihr Antrag auf Aktenauskunft Sehr geehrtAntragsteller/in mit Blick auf Ihren Antrag auf Ak…
Von
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Betreff
Volksbegehren Pflege - Ihr Antrag auf Aktenauskunft
Datum
25. April 2019 11:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Blick auf Ihren Antrag auf Aktenauskunft zur rechtlichen Position des Senats der Freien Hansestadt Bremen bitte ich um Kenntnisnahme des beigefügten Schreibens. Das Schreiben habe ich parallel an die von Ihnen angegebene Postanschrift versendet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Volksbegehren Pflege - Ihr Antrag auf Aktenauskunft [#129562] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank…
An Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
AW: Volksbegehren Pflege - Ihr Antrag auf Aktenauskunft [#129562]
Datum
25. April 2019 14:17
An
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben! Ich erkläre mich mit dem Ruhen meines Antrags einverstanden. Ich gehe davon aus, dass Sie mich gemäß § 4 Abs. 2 BremlFG unaufgefordert über den Abschluss des Verfahrens vor dem Staatsgerichtshof informieren und mir dabei das beantragte Dokument zuschicken. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 129562 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
AW: Volksbegehren Pflege - Ihr Antrag auf Aktenauskunft [#129562] Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr…
Von
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Volksbegehren Pflege - Ihr Antrag auf Aktenauskunft [#129562]
Datum
25. April 2019 16:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung und das Einverständnis, Ihren Antrag auf Aktenauskunft vorerst ruhend zu stellen. Ich habe mir den Vorgang auf Wiedervorlage gesetzt und komme nach Abschluss des Verfahrens vor dem Staatsgerichtshof unaufgefordert auf Ihr Anliegen zurück. Mit freundlichen Grüßen
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Volksbegehren Pflege - Ihr Antrag auf Aktenauskunft Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme auf Ihr Anliegen aus d…
Von
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Betreff
Volksbegehren Pflege - Ihr Antrag auf Aktenauskunft
Datum
21. Februar 2020 08:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme auf Ihr Anliegen aus dem letzten Jahr zurück und übermittle Ihnen hiermit die Position des Senats der Freien Hansestadt Bremen sowie das im Internet zugängliche Urteil des Staatsgerichtshofes vom 20.02.2020. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Volksbegehren Pflege - Ihr Antrag auf Aktenauskunft [#129562] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für di…
An Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
AW: Volksbegehren Pflege - Ihr Antrag auf Aktenauskunft [#129562]
Datum
21. Februar 2020 17:42
An
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übersendung der Dokumente! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 129562 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/129562