Papier zur Überarbeitung „Jazz & World“

- Internes Papier zu u. a. der Überarbeitung des Konzepts der Jazzsendung „Jazz & World“ (vgl. Artikel „Der Jazz ist nicht mehr die Welt“ der Frankfurter Rundschau vom 21.03.2019, https://www.fr.de/kultur/wdr-jazz-nicht-mehr-welt-11875164.html)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. März 2019
  • Frist
    30. April 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Papier zur Überarbeitung „Jazz & World“ [#63035]
Datum
27. März 2019 23:33
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Internes Papier zu u. a. der Überarbeitung des Konzepts der Jazzsendung „Jazz & World“ (vgl. Artikel „Der Jazz ist nicht mehr die Welt“ der Frankfurter Rundschau vom 21.03.2019, https://www.fr.de/kultur/wdr-jazz-nicht-mehr-welt-11875164.html)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Westdeutscher Rundfunk
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail über fragdenstaat.de vom 27. März 2019, die zuständigkeit…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
AW: Papier zur Überarbeitung „Jazz & World“ [#63035]
Datum
15. April 2019 11:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail über fragdenstaat.de vom 27. März 2019, die zuständigkeitshalber an die Publikumsstelle des WDR weitergeleitet wurde. Leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten Antrag an uns weitergegeben. Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitten wir Sie daher um Zuleitung Ihrer Postanschrift und einer persönlichen E-Mail-Adresse, unter welcher wir Sie erreichen können. Hintergrund ist, dass Anfragen zwar auch in elektronischer Form über ein Portal wie fragdenstaat.de gestellt werden können. Allerdings besteht kein Anspruch auf öffentliche Kommunikation über ein solches Portal, zumal über diese Kommunikationsform die Identität des Anspruchstellers nicht feststellbar ist. Kenntnis der Identität des Anspruchstellers ist aber Grundlage der Kommunikation nach Sinn und Zweck der Regelungen und nach verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW sieht ausdrücklich vor, dass Anträge auch in elektr…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Papier zur Überarbeitung „Jazz & World“ [#63035]
Datum
15. April 2019 13:00
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW sieht ausdrücklich vor, dass Anträge auch in elektronischer Form gestellt werden können. Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die auskunftspflichtige Stelle personenbezogene Daten, insbesondere die Adressen der Antragsteller, nur dann erheben, wenn dies zu ihrer Aufgabenerfüllung nicht nur nützlich oder dienlich, sondern vielmehr sogar erforderlich ist. Da es sich um eine einfache Auskunft (keine Gebührenerhebung) handelt, ist eine Auskunft auch ohne Postanschrift möglich. Ich bitte um Weiterbearbeitung meines Antrags. Ansonsten werde ich die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen um Vermittlung bitten. Sie können mich auch unter der E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> erreichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 63035 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Westdeutscher Rundfunk
Sehr geehrtAntragsteller/in bei der von Ihnen genannten E-Mail-Adresse handelt es sich um eine von der Plattform …
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
AW: Papier zur Überarbeitung „Jazz & World“ [#63035]
Datum
17. April 2019 17:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bei der von Ihnen genannten E-Mail-Adresse handelt es sich um eine von der Plattform fragdenstaat.de erzeugte E-Mail-Adresse, welche nach unserer Kentnnis lediglich für eine bestimmte, einzelne Anfrage gilt. Die Identität der Anspruchstellerin bzw. des Anspruchstellers ist somit weiterhin nicht feststellbar. Kenntnis über die Identität ist aber nach verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen Grundlage der Kommunikation. Da uns weiterhin weder eine Postanschrift noch einer persönliche E-Mail-Adresse, unter welcher wir Sie erreichen können, vorliegen, kann Ihre Anfrage nicht weiter bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Papier zur Überarbeitung „Jazz & World““ [#63035] [#63035]
Datum
17. April 2019 17:36
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/63035 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die E-Mail-Adresse, die ich angegeben habe, zu mir gehört und akzeptiert werden soll. Die E-Mail-Adresse besteht aus meinem Namen und einer Reihe von Buchstaben und Ziffern zur Einordnung der Anfrage. Der Westdeutsche Rundfunk will meine Anfrage trotzdem nicht weiter bearbeiten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 63035.pdf Anfragenr: 63035 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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