Papiergestützte Nachweisführung von Verschlusssachen

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in welchen Landesministerien und nachgeordneten Bereichen erfolgt noch eine papiergestützte Nachweisführung von Verschlusssachen anhand von Verschlusssachen-Bestandsverzeichnissen, Verschlusssachen-Quittungsbüchern, Verschlusssachen-Begleitzetteln, Verschlusssachen-Empfangsscheinen, Verschlusssachen-Übergabeprotokollen sowie Verschlusssachen-Vernichtungsprotokollen, und in welchen existiert eine elektronische Nachweisführung von Verschlusssachen mit Verschlusssachen-Registratursystemen (bitte einzeln aufschlüsseln)?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in in welchen Landesministerien und nachgeordneten Bereich…
An Staatsministerium Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Papiergestützte Nachweisführung von Verschlusssachen [#226530]
Datum
10. August 2021 21:08
An
Staatsministerium Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in in welchen Landesministerien und nachgeordneten Bereichen erfolgt noch eine papiergestützte Nachweisführung von Verschlusssachen anhand von Verschlusssachen-Bestandsverzeichnissen, Verschlusssachen-Quittungsbüchern, Verschlusssachen-Begleitzetteln, Verschlusssachen-Empfangsscheinen, Verschlusssachen-Übergabeprotokollen sowie Verschlusssachen-Vernichtungsprotokollen, und in welchen existiert eine elektronische Nachweisführung von Verschlusssachen mit Verschlusssachen-Registratursystemen (bitte einzeln aufschlüsseln)? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226530/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Staatsministerium Baden-Württemberg
Papiergestützte Nachweisführung von Verschlusssachen [#226530] Sehr Antragsteller/in Ihren Antrag nach dem LIFG/…
Von
Staatsministerium Baden-Württemberg
Betreff
Papiergestützte Nachweisführung von Verschlusssachen [#226530]
Datum
3. September 2021 13:22
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
3,4 KB
image002.jpg
2,4 KB


Sehr Antragsteller/in Ihren Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG vom 10.08.2021 haben wir erhalten. Aufgrund der erforderlichen Beteiligung der Landesministerien und urlaubsgedingten Abwesenheiten ist uns ein fristgerechte Beantwortung leider nicht möglich. Wir sind bemüht die Frist nicht wesentlich zu überschreiben und bitten um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Papiergestützte Nachweisführung von Verschlusssachen [#226530] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informati…
An Staatsministerium Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Papiergestützte Nachweisführung von Verschlusssachen [#226530]
Datum
14. September 2021 13:01
An
Staatsministerium Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Papiergestützte Nachweisführung von Verschlusssachen“ vom 10.08.2021 (#226530) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226530/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Staatsministerium Baden-Württemberg
WG: Papiergestützte Nachweisführung von Verschlusssachen [#226530] Sehr Antragsteller/in Ihre Mail von 14.09.2021…
Von
Staatsministerium Baden-Württemberg
Betreff
WG: Papiergestützte Nachweisführung von Verschlusssachen [#226530]
Datum
15. September 2021 07:42
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
PapiergesttzteNachweisfhrungvonVerschlus.eml
18,2 KB
image001.jpg
3,4 KB
image002.jpg
2,4 KB


Sehr Antragsteller/in Ihre Mail von 14.09.2021 haben wir erhalten, in der Sie die Beantwortung Ihrer Anfrage anmahnen. Mit Datum vom 03.09.2021 hatten wir Ihnen mitgeteilt, dass uns eine fristgerechte Beantwortung nicht möglich ist. Darin haben wir Ihnen eine fristnahe Beantwortung zugesagt. In der Anlage unsere Mitteilung vom 03.09.2021. Die heutige Mail wird mit einer Empfangs- und Lesebestätigung versandt. Mit freundlichen Grüßen

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Staatsministerium Baden-Württemberg
Ihr Antrag auf Aktenauskunft zur Nachweisführung von Verschlusssachen vom 10. August 2021 Mit freundlichen Grüßen
Von
Staatsministerium Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Antrag auf Aktenauskunft zur Nachweisführung von Verschlusssachen vom 10. August 2021
Datum
20. September 2021 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen