Papierverbrauch der Bundesregierung

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Papierverbrauch der Bundesregierung im Kalenderjahr 2018. Bitte nennen Sie bei der Angabe der Menge auch das Format der Blätter (z.B. X Seiten DIN A4, Y Seiten DIN A3, usw.)
Bitte nennen Sie außerdem das Gewicht des verwendeten Papiers in Gramm pro Quadratmeter.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. August 2019
  • Frist
    28. September 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Papierverbrauch der…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Papierverbrauch der Bundesregierung [#164887]
Datum
25. August 2019 15:01
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Papierverbrauch der Bundesregierung im Kalenderjahr 2018. Bitte nennen Sie bei der Angabe der Menge auch das Format der Blätter (z.B. X Seiten DIN A4, Y Seiten DIN A3, usw.) Bitte nennen Sie außerdem das Gewicht des verwendeten Papiers in Gramm pro Quadratmeter.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundeskanzleramt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. September 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
913,2 KB

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