Paraglider/Drachenflieger und militärischer Tiefflug

im Bereich des militärischen Tiefflugluftraums halten sich auch diverse Sport-/Hobbyflieger wie z.B. Paraglider und Drachenflieger auf, die die deutlich schnelleren Tornados etc. nur schwer bis spät bemerken können und auch keine Ausweichmöglichkeit haben.

Sie haben sicher Pilotenanweisungen, wie sich im Falle einer Sichtung zu verhalten ist (z.B. einzuhaltende Mindestabstände) und wie eine rechtzeitige Entdeckung sichergestellt werden kann (z.B. Mitteilung an die Piloten, wo übliche Fluggebiete sind). bitte senden Sie mir entsprechende Unterlagen/Anweisungen zu.
Ferner bitte ich um eine Aufstellung von Zusammenstößen sowie Beinahezusammenstößen in den vergangenen 5 Jahren, soweit diese Zahlen erfasst werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2020
  • Frist
    10. März 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Bereich des mili…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Paraglider/Drachenflieger und militärischer Tiefflug [#179537]
Datum
6. Februar 2020 20:09
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Bereich des militärischen Tiefflugluftraums halten sich auch diverse Sport-/Hobbyflieger wie z.B. Paraglider und Drachenflieger auf, die die deutlich schnelleren Tornados etc. nur schwer bis spät bemerken können und auch keine Ausweichmöglichkeit haben. Sie haben sicher Pilotenanweisungen, wie sich im Falle einer Sichtung zu verhalten ist (z.B. einzuhaltende Mindestabstände) und wie eine rechtzeitige Entdeckung sichergestellt werden kann (z.B. Mitteilung an die Piloten, wo übliche Fluggebiete sind). bitte senden Sie mir entsprechende Unterlagen/Anweisungen zu. Ferner bitte ich um eine Aufstellung von Zusammenstößen sowie Beinahezusammenstößen in den vergangenen 5 Jahren, soweit diese Zahlen erfasst werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179537 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179537 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1262 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 6. Febru…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Paraglider/Drachenflieger und militärischer Tiefflug [#179537]
Datum
11. Februar 2020 07:50
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1262 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 6. Februar 2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 6. Februar 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1262 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1262 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 6. Fe…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Paraglider/Drachenflieger und militärischer Tiefflug [#179537]
Datum
18. Februar 2020 16:15
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1262 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 6. Februar 2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1262 vom 11.02.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 6. Februar 2020 (Bezug 1.) kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Grundsätzlich gilt für sämtlichen militärischen Flugbetrieb in Deutschland das Militärische Luftfahrthandbuch Deutschland. Diese nationalen Vorgaben zum militärischen Flugbetrieb regeln unter anderem auch Mindestflughöhen und Mindestabstände und sind auch für ausländische militärische Luftfahrzeuge verbindlich. Einen Link zum genannten Handbuch füge ich bei: https://www.milais.org/publications.php Mit Bezug auf die Vermeidung von Zusammenstößen ist die EU DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG Nr. 923/2012 maßgebend. Hier werden die anzuwendenden Verfahren im ABSCHNITT 3, "Allgemeine Regeln und Vermeidung von Zusammenstößen " geregelt. Auch hierzu finden Sie nachstehend einen Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32012R0923&from=DE Mitteilungen an Piloten über Fluggebiete sind den Flugkarten in Verbindung mit den täglich veröffentlichten Informationen der Flugberatungsstellen zu entnehmen. In den vergangenen fünf Jahren wurden durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr folgende Annäherungen zwischen militärischen und zivilen Luftfahrzeugen registriert: A B C 2015 7 0 0 2016 6 0 0 2017 4 1 1 2018 9 0 0 2019 2 0 0 (A = Sportluftfahrzeug B = Paraglider C = Heißluftballon) In diesem Zeitraum kam es zu keinen Zusammenstößen von militärischen und zivilen Luftfahrzeugen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort :-) Das beruhigt doch sehr. …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Paraglider/Drachenflieger und militärischer Tiefflug [#179537]
Datum
4. März 2020 22:28
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort :-) Das beruhigt doch sehr. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179537 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179537