Paragraf 375a

Welche Person(en) war(en) federführend für die Ausarbeitung des Paragraf 375a? Wer hat und aus welchem Grund entschieden die Zusatzregel mit dem Stichtag 1.Juli einzufügen und gar nicht erst zu zulassen, dass das Bundesverfassungsgericht darüber entscheidet, ob eine Rückforderung in (verjährten Fällen zulässig ist!

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    17. Juli 2020
  • Frist
    19. August 2020
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Joschka Sterzing
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Pers…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Joschka Sterzing
Betreff
Paragraf 375a [#193000]
Datum
17. Juli 2020 16:09
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Person(en) war(en) federführend für die Ausarbeitung des Paragraf 375a? Wer hat und aus welchem Grund entschieden die Zusatzregel mit dem Stichtag 1.Juli einzufügen und gar nicht erst zu zulassen, dass das Bundesverfassungsgericht darüber entscheidet, ob eine Rückforderung in (verjährten Fällen zulässig ist!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joschka Sterzing Anfragenr: 193000 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193000/ Postanschrift Joschka Sterzing << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joschka Sterzing

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Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrter Herr Sterzing, um Ihren Antrag prüfen zu können, wäre es notwendig, dass Sie mir auch das Gesetz nen…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
AW: Paragraf 375a [#193000]
Datum
20. Juli 2020 10:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Sterzing, um Ihren Antrag prüfen zu können, wäre es notwendig, dass Sie mir auch das Gesetz nennen, zu dem Sie Auskunft begehren. Mit freundlichen Grüßen