Paralleljustiz

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Informationen zu den Tätigkeiten, die der Bund momentan bzgl. des Umgangs mit "Paralleljustiz" unternimmt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Juli 2017
  • Frist
    8. August 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Paralleljustiz [#23837]
Datum
7. Juli 2017 17:09
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu den Tätigkeiten, die der Bund momentan bzgl. des Umgangs mit "Paralleljustiz" unternimmt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Justiz
Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes vom 7. Juli 2017 Az.: I 5 - 1530/2 - A 2 - 750/2017 S…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes vom 7. Juli 2017
Datum
12. Juli 2017 16:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: I 5 - 1530/2 - A 2 - 750/2017 Sehr geehrtAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer E-Mail vom 7. Juli 2017 teile ich Ihnen mit, dass dem Bundesamt für Justiz als obere Bundesbehörde keine Erkenntnisse vorliegen, welche Maßnahmen die Bundesregierung derzeit im Zusammenhang mit der "Paralleljustiz" ergreift. Ich stelle Ihnen anheim, sich mit Ihrem Anliegen an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Mohrenstraße 37, 10117 Berlin) zu wenden. Von einer Weiterleitung Ihrer Anfrage an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz habe ich abgesehen. Mit freundlichen Grüßen