Park- und Halteverstöße in Berlin nach Ort & Zeit

eine maschinenlesbare Tabelle (zB als CSV, Excel, Datenbank, …) aller zu Park- und Halteverstößen geschriebenen Anzeigen und durchgeführten Handlungen (bspw. Umsetzungen, Halterkontakt) mit den folgenden Datenpunkten, soweit vorhanden:

- Zeitpunkt/Zeitraum des Verkehrsverstoßes
- Ort des Verkehrsverstoßes, als Adresse oder GPS-Koordinaten
- von wem die Anzeige gestellt/gefertigt wurde (z.B. Bürger*in, Ordnungsamt, Polizei, …) und auf welchem Wege (digital, telefonisch, Außendienst, Dienststelle, …)
- zuständige Unterbehörde
- Bezirk
- Tatbestandsnummer
- ggf. Art des Fahrzeugs (Kfz, Lkw, motorisiertes Zweirad, Fahrrad, etc.)
- ggf. weitere Informationen zum Fahrzeug (Hersteller, Farbe, …)
- ggf. amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs, bzw. eindeutiges, unumkehrbares Identifikationsmerkmal (“Hash”) um “Wiederholungstäter” erkennen zu können
- Unterscheidungskennzeichen des amtlichen Kfz-Kennzeichens, sofern Kennzeichen vorhanden
- welche Maßnahmen und/oder Bußgelder angeordnet wurden, und wann
- ob die Maßnahmen vollzogen und/oder das Bußgeld bezahlt wurden, und wann
- ob der Vorgang abgeschlossen ist, und wann

Ich gehe davon aus, dass Kfz-Kennzeichen kein persönliches Datum sind und öffentlich sichtbar. Sollten sie dieser Einschätzung nicht folgen, bitte ich um Begründung. In diesem Fall ersetzen sie bitte das Kennzeichen durch ein eindeutiges, aber nicht zurück zuzuordnendes Identifikationsmerkmal (“Hash”), so dass die gleichen Kennzeichen auch die gleichen Ordnungsmerkmale behalten.

Für Rückfragen bin ich per Email erreichbar. Vielen Dank im Voraus!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
  • 2 Follower:innen
Matthias Bauer
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin Details
Von
Matthias Bauer
Betreff
Park- und Halteverstöße in Berlin nach Ort & Zeit [#201767]
Datum
27. Oktober 2020 11:46
An
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine maschinenlesbare Tabelle (zB als CSV, Excel, Datenbank, …) aller zu Park- und Halteverstößen geschriebenen Anzeigen und durchgeführten Handlungen (bspw. Umsetzungen, Halterkontakt) mit den folgenden Datenpunkten, soweit vorhanden: - Zeitpunkt/Zeitraum des Verkehrsverstoßes - Ort des Verkehrsverstoßes, als Adresse oder GPS-Koordinaten - von wem die Anzeige gestellt/gefertigt wurde (z.B. Bürger*in, Ordnungsamt, Polizei, …) und auf welchem Wege (digital, telefonisch, Außendienst, Dienststelle, …) - zuständige Unterbehörde - Bezirk - Tatbestandsnummer - ggf. Art des Fahrzeugs (Kfz, Lkw, motorisiertes Zweirad, Fahrrad, etc.) - ggf. weitere Informationen zum Fahrzeug (Hersteller, Farbe, …) - ggf. amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs, bzw. eindeutiges, unumkehrbares Identifikationsmerkmal (“Hash”) um “Wiederholungstäter” erkennen zu können - Unterscheidungskennzeichen des amtlichen Kfz-Kennzeichens, sofern Kennzeichen vorhanden - welche Maßnahmen und/oder Bußgelder angeordnet wurden, und wann - ob die Maßnahmen vollzogen und/oder das Bußgeld bezahlt wurden, und wann - ob der Vorgang abgeschlossen ist, und wann Ich gehe davon aus, dass Kfz-Kennzeichen kein persönliches Datum sind und öffentlich sichtbar. Sollten sie dieser Einschätzung nicht folgen, bitte ich um Begründung. In diesem Fall ersetzen sie bitte das Kennzeichen durch ein eindeutiges, aber nicht zurück zuzuordnendes Identifikationsmerkmal (“Hash”), so dass die gleichen Kennzeichen auch die gleichen Ordnungsmerkmale behalten. Für Rückfragen bin ich per Email erreichbar. Vielen Dank im Voraus!
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Matthias Bauer Anfragenr: 201767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201767/ Postanschrift Matthias Bauer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Bauer
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Mitteilung konnte automatisiert nicht a…
Von
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Betreff
AW: Park- und Halteverstöße in Berlin nach Ort & Zeit [#201767]
Datum
28. Oktober 2020 06:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Mitteilung konnte automatisiert nicht abschließend bearbeitet werden. Es konnte kein gültiges Aktenzeichen erkannt werden. Dies kann folgende Ursachen haben: - das Aktenzeichen war nicht vollständig (11-stellig) - das Aktenzeichen war nicht korrekt angegeben - das Aktenzeichen befand sich weder im Betreff noch im Text der E-Mail, eventuelle Anlagen können nicht ausgelesen werden Ohne die Angabe eines Aktenzeichens ist eine weitere Bearbeitung nicht möglich. Ihre E-Mail musste daher gelöscht werden. Bitte übermitteln Sie bei Bedarf Ihr Anliegen erneut unter Angabe des Aktenzeichens. Hinweis: Ein Rechtsbehelf (Einspruch, Widerspruch, Wiedereinsetzungsantrag oder Antrag auf gerichtliche Entscheidung) kann weder per E-Mail noch per E-Post-Brief wirksam eingelegt werden. Mit freundlichen Grüßen

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Matthias Bauer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Park- und Halteverstöße in Berlin nach Ort &am…
An Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin Details
Von
Matthias Bauer
Betreff
AW: Park- und Halteverstöße in Berlin nach Ort & Zeit [#201767]
Datum
2. Januar 2022 18:11
An
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Park- und Halteverstöße in Berlin nach Ort & Zeit“ vom 27.10.2020 (#201767) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 398 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Matthias Bauer Anfragenr: 201767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201767/