Parkbeleuchtung

in der Geschützten Grünanlage an der Sundgauer Straße unterhalb des Edeka-Marktes gibt es keinerlei Beleuchtung. Bei Dunkelheit sieht man kaum die Hand vor den Augen, und der Abgang über die Treppe zur Brettnacher Straße ist halsbrecherisch! Bitte dieses mal auf Machbarkeit zu überprüfen. Ich sehe eine Beleuchtung dort als dringlich an. Danke.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. September 2019
  • Frist
    11. Oktober 2019
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Hans-Peter Hubert
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Tiefbauamt Berlin-Steglitz-Zehlendorf Details
Von
Hans-Peter Hubert
Betreff
Parkbeleuchtung [#166182]
Datum
9. September 2019 15:42
An
Tiefbauamt Berlin-Steglitz-Zehlendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in der Geschützten Grünanlage an der Sundgauer Straße unterhalb des Edeka-Marktes gibt es keinerlei Beleuchtung. Bei Dunkelheit sieht man kaum die Hand vor den Augen, und der Abgang über die Treppe zur Brettnacher Straße ist halsbrecherisch! Bitte dieses mal auf Machbarkeit zu überprüfen. Ich sehe eine Beleuchtung dort als dringlich an. Danke.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hans-Peter Hubert <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hans-Peter Hubert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hans-Peter Hubert

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Tiefbauamt Berlin-Steglitz-Zehlendorf
Sehr geehrter Herr Hubert, ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage und zugleich Ihren Antrag auf Akteneinsicht und teile…
Von
Tiefbauamt Berlin-Steglitz-Zehlendorf
Betreff
Antw: Parkbeleuchtung [#166182]
Datum
10. September 2019 14:49
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Hubert, ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage und zugleich Ihren Antrag auf Akteneinsicht und teile Ihnen hierzu folgendes mit: Die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen müssen nicht beleuchtet werden. Das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz) enthält keine solche Verpflichtung. Gleichwohl ist der Fachbereich Grünflächen bestrebt, die Anlagen in einem ordentlichen und verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Eine Installation von Beleuchtungselemente ist jedoch aus Kostengründen derzeit nicht realisierbar. Ich werde dennoch die Fachbereichsleitung von Ihrem Anliegen in Kenntnis setzen. Zu dem von Ihnen gestellten Antrag auf Akteneinsicht teile ich Ihnen mit, dass die Gebührenregelung der Verwaltungsgebührenordnung maßgeblich ist. Die exakte Gebührenhöhe ist danach abhängig, in welchem Umfang welche Akten eingesehen werden möchten. Sofern Sie als gemeinnützige Organisation von der Gebührenpflicht befreit sind, weisen Sie dies bitte nach. Bitte teilen Sie mir etwas konkreter mit, welche Akten eingesehen werden sollen, das konnte ich Ihrem Antrag nicht genau entnehmen. Bitte teilen Sie mir auch mit, ob Sie bezüglich der beantragten Aktenauskunft einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen. Andernfalls kann ich Ihnen auch formlos mitteilen, wo und wann die Akten zur Einsichtnahme bereitstehen. Mit freundlichen Grüßen