PARKEN AUF DEM KINDERSPIELPLATZ "AM TURNPLATZ " IN 33098 PADERBORN

auf meine E-Mail vom 4. Dezember 2019, an das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung in Paderborn, mit der Bitte um Mitteilung, ob Sie "Am Turnplatz" in 33098 Paderborn, wo mehrere Fahrzeuge auf dem hiesigen Kinderspielplatz geparkt werden, unverzüglich Kontrollmaßnahmen einleiten werden, habe ich bis heute leider keine Rückantwort erhalten.

Aus diesem Grund verfasse ich hier nunmehr öffentlich meine Anfrage an das Ordnungsamt Paderborn wie folgt:

1. Haben Sie meine E-Mail vom 4. Dezember 2019, mit dem Hinweis über mehrere parkende Fahrzeuge auf dem Kinderspielplatz "Am Turnplatz" in 33098 Paderborn erhalten ?

2. Haben Sie gelesen, dass ich Sie um Mitteilung an meine Person gebeten habe und ob Sie hier unverzüglich Kontrollmaßnahmen einleiten werden?

3. Haben Sie seit dem 4. Dezember 2019 hier auf dem Kinderspielplatz "Am Turnplatz" in 33098 Paderborn Kontrollmaßnahmen eingeleitet?

4. Wie viele Male wurden hier auf dem Kinderspielplatz seit dem 4. Dezember denn eigentlich Überwachungskräfte eingesetzt?

5. Wie viele auf dem Kinderspielplatz widerrechtlich geparkte Fahrzeuge haben Ihre Überwachungskräfte seit dem 4. Dezember 2019 hier per Windschutzscheibenverwarnung datentechnisch in Ihr Erfassungssystem aufgenommen?

6. Wie viele widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge auf diesem Kinderspielplatz wurden hier seit dem 4. Dezember 2019 vom Kinderspielplatz abgeschleppt?

Ich bedanke mich für einen bürgernahen und auf Sicherheit und Ordnung bedachtes Ordnungsamt dieser unserer Stadt Paderborn und verbleibe stets,

mit freundlichem Gruß

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Dezember 2019
  • Frist
    14. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
PARKEN AUF DEM KINDERSPIELPLATZ "AM TURNPLATZ " IN 33098 PADERBORN [#171991]
Datum
12. Dezember 2019 15:37
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
auf meine E-Mail vom 4. Dezember 2019, an das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung in Paderborn, mit der Bitte um Mitteilung, ob Sie "Am Turnplatz" in 33098 Paderborn, wo mehrere Fahrzeuge auf dem hiesigen Kinderspielplatz geparkt werden, unverzüglich Kontrollmaßnahmen einleiten werden, habe ich bis heute leider keine Rückantwort erhalten. Aus diesem Grund verfasse ich hier nunmehr öffentlich meine Anfrage an das Ordnungsamt Paderborn wie folgt: 1. Haben Sie meine E-Mail vom 4. Dezember 2019, mit dem Hinweis über mehrere parkende Fahrzeuge auf dem Kinderspielplatz "Am Turnplatz" in 33098 Paderborn erhalten ? 2. Haben Sie gelesen, dass ich Sie um Mitteilung an meine Person gebeten habe und ob Sie hier unverzüglich Kontrollmaßnahmen einleiten werden? 3. Haben Sie seit dem 4. Dezember 2019 hier auf dem Kinderspielplatz "Am Turnplatz" in 33098 Paderborn Kontrollmaßnahmen eingeleitet? 4. Wie viele Male wurden hier auf dem Kinderspielplatz seit dem 4. Dezember denn eigentlich Überwachungskräfte eingesetzt? 5. Wie viele auf dem Kinderspielplatz widerrechtlich geparkte Fahrzeuge haben Ihre Überwachungskräfte seit dem 4. Dezember 2019 hier per Windschutzscheibenverwarnung datentechnisch in Ihr Erfassungssystem aufgenommen? 6. Wie viele widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge auf diesem Kinderspielplatz wurden hier seit dem 4. Dezember 2019 vom Kinderspielplatz abgeschleppt? Ich bedanke mich für einen bürgernahen und auf Sicherheit und Ordnung bedachtes Ordnungsamt dieser unserer Stadt Paderborn und verbleibe stets, mit freundlichem Gruß
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171991 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171991 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Paderborn
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre u.g. Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu 1) Ihre E-Mail vom 4. Dezember 2019…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
PARKEN AUF DEM KINDERSPIELPLATZ "AM TURNPLATZ " IN 33098 PADERBORN [#171991]
Datum
20. Dezember 2019 12:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre u.g. Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu 1) Ihre E-Mail vom 4. Dezember 2019, mit dem Hinweis über mehrere parkende Fahrzeuge auf dem Kinderspielplatz "Am Turnplatz" in 33098 Paderborn habe ich erhalten. Zu 2) Ich habe gelesen, dass Sie um Mitteilung an Ihre Person darüber gebeten haben, ob hier Kontrollmaßnahmen eingeleitet werden. Zu dieser Auskunft bin ich rechtlich nicht verpflichtet. Eine Antwort an Sie ist aus Gründen der Verwaltungseffizienz nicht versandt worden. Zu 3 bis 6) Der von Ihnen genannte "Kinderspielplatz Am Turnplatz" ist Eigentum des Grünflächenamtes der Stadt Paderborn. Dieser Platz ist ganzjährig für parkende Fahrzeuge gesperrt. Ausnahmen bilden die Zeiträume von Großveranstaltungen wie Libori oder der Weihnachtsmarkt. Zu diesen Zeit wird der Platz als Parkplatz den Schaustellern der jeweiligen Großveranstaltung zur Verfügung gestellt. Hierüber gibt es eine Vereinbarung zwischen dem Grünflächenamt und dem Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing. Eine Ahndung von Parkverstößen entfällt somit. Diese Auskunft wird gem. § 11 IFG NRW i.V.m. § 1 VerwGO IFG NRW und Ziffer 1.1 des Gebührentarifs gebührenfrei erteilt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen. Aus Ihren Erklärungen, dass ein Kind…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: PARKEN AUF DEM KINDERSPIELPLATZ "AM TURNPLATZ " IN 33098 PADERBORN [#171991]
Datum
20. Dezember 2019 14:08
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen. Aus Ihren Erklärungen, dass ein Kinderspielplatz bei Großveranstaltungen in Paderborn quasi zu einem "Ausweichparkplatz" umfunktioniert wird, stellen sich für mich dadurch nunmehr folgende Frage: 1. Wie kontrollieren Sie, dass an solchen Tagen nur berechtigte Schausteller auf diese Fläche Ihre Fahrzeuge abstellen und keine weiteren Fahrzeugführer, die dort keine Lust und Zeit haben, einen ausgewiesenen oder anderweitig zum Abstellen der Fahrzeuge geeigneten Parkraum suchen wollen, dort unberechtigt parken.? Ich habe nämlich bei mehreren Fahrzeugen keinen Ausweis bzw. ein Schreiben der Stadt Paderborn auf dem Armaturenbrett sehen können. 2. Des Weiteren können Kinder weiterhin dort spielen, da hier keine Informationsbeschilderung für diesen Zeitraum der Sondernutzung von Fahrzeugen aufgestellt wird. Wer haftet denn im Schadensfall, wenn zum einen die spielenden Kinder von den manövrierenden Fahrzeugen angefahren werden? Wer haftet denn, wenn ein Kind beim Spielen ein Fahrzeug beschädigt? Was man dort sehen kann, ist lediglich ein Schild, welches über einen Kinderspielplatz informiert. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 171991 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171991
Kommunalverwaltung Paderborn
Ich bin zur Zeit nicht erreichbar. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bit…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
Automatic reply: PARKEN AUF DEM KINDERSPIELPLATZ "AM TURNPLATZ " IN 33098 PADERBORN [#171991]
Datum
20. Dezember 2019 14:08
Status
Warte auf Antwort
Ich bin zur Zeit nicht erreichbar. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Frau Luckey, Telefon: 05251/88-1-1346 oder Herrn Grobert, Telefon: 05251/88-1-1468.
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „PARKEN AUF DEM KINDERSPIELPLATZ "AM TURNPLA…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
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Betreff
AW: Automatic reply: PARKEN AUF DEM KINDERSPIELPLATZ "AM TURNPLATZ " IN 33098 PADERBORN [#171991]
Datum
14. Januar 2020 11:34
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „PARKEN AUF DEM KINDERSPIELPLATZ "AM TURNPLATZ " IN 33098 PADERBORN“ vom 12.12.2019 (#171991) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171991 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171991
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „PARKEN AUF DEM KINDERSPIELPLATZ "AM TURNPLA…
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Von
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Betreff
AW: Automatic reply: PARKEN AUF DEM KINDERSPIELPLATZ "AM TURNPLATZ " IN 33098 PADERBORN [#171991]
Datum
14. Januar 2020 11:35
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „PARKEN AUF DEM KINDERSPIELPLATZ "AM TURNPLATZ " IN 33098 PADERBORN“ vom 12.12.2019 (#171991) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171991 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171991
Kommunalverwaltung Paderborn
Parken auf dem Kinderspielplatz "Am Turnplatz" in Paderborn (ehemalige Rollschuhbahn) Sehr geehrteAntrag…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
Parken auf dem Kinderspielplatz "Am Turnplatz" in Paderborn (ehemalige Rollschuhbahn)
Datum
16. Januar 2020 12:24
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 20.12.2019, die verschiedene Dienststellen der Stadt Paderborn betrifft, ist dem Amt für Umweltschutz und Grünflächen zur abschließenden Bearbeitung vorgelegt worden. In Absprache mit dem ebenfalls beteiligten Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing und dem Ordnungsamt beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt: Zu Frage 1. Die ehemalige Rollschuhbahn Am Turnplatz wird zu bestimmten Anlässen dem Schaustellerverein Paderborn e.V. als Parkplatz für die Schausteller der jeweiligen Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Durch einen vom Verein beauftragten Wachschutz wird stichprobenartig überprüft, dass nur berechtigte Schausteller die Fläche nutzen. Die Stadt stellt für die Fläche keine Parkausweise aus und führt auch keine Kontrollen durch. Zu Frage 2. Die Haftung in einem Schadenfall richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Haftungsregelungen und ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Entsprechende Vorkommnisse sind hier aus der Vergangenheit nicht bekannt. Diese Auskunft wird gem. § 11 IFG NRW i.V.m. § 1 VerwGO IFG NRW und Ziffer 1.1 des Gebührentarifs gebührenfrei erteilt. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Parken auf dem Kinderspielplatz "Am Turnplatz" in Paderborn (ehemalige Rollschuhbahn) [#171991] Sehr…
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Betreff
AW: Parken auf dem Kinderspielplatz "Am Turnplatz" in Paderborn (ehemalige Rollschuhbahn) [#171991]
Datum
25. Januar 2020 14:56
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Antworten sind nicht effizient, um daraus resultierend meine Anfrage zu diesem Sachverhalt als beantwortet oder als abgeschlossen anzusehen. Zu Frage 1. Die ehemalige Rollschuhbahn Am Turnplatz wird zu bestimmten Anlässen dem Schaustellerverein Paderborn e.V. als Parkplatz für die Schausteller der jeweiligen Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Durch einen vom Verein beauftragten Wachschutz wird stichprobenartig überprüft, dass nur berechtigte Schausteller die Fläche nutzen. Die Stadt stellt für die Fläche keine Parkausweise aus und führt auch keine Kontrollen durch. Frage 1a: Wie stellen Sie denn nun überhaupt sicher, dass der Wachschutz bei seinen stichprobenartigen Kontrollen überprüfen kann, wenn die berechtigten Fahrzeuge von den besagten Schaustellern , weder einen Parkausweis, noch andere Zeichen zur Berechtigung am Fahrzeug hinterlassen müssen? Zu Frage 2. Die Haftung in einem Schadenfall richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Haftungsregelungen und ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Entsprechende Vorkommnisse sind hier aus der Vergangenheit nicht bekannt. Frage 2a: Diese Spielfläche ist mit einem großen Hinweisschild eindeutig als "Kinderspielplatz" gekennzeichnet. Es ist nicht ersichtlich, insbesondere für minderjährige Kinder, dass hier bei Großveranstaltungen Fahrzeuge geparkt werden dürfen. Danach ist festzustellen, dass die Stadt Paderborn als Eigentümerin dieser Fläche, bei einem Schadenfall ausnahmslos und in vollem Umfang haftbar gemacht werden kann. Dies betrifft zum einen den Schaden an den Kindern und zum anderen den verursachte Schaden an einem Fahrzeug durch ein spielendes Kind. Wenn Fahrzeuge auf dieser Spielfläche eine "Sondererlaubnis" haben, muss auf jeden Fall das Hinweisschild "Kinderspielplatz" entfernt, zugedeckt oder anderweitig eine nicht irre führende und doppeldeutige Information bzw. Benutzungsmöglichkeit eliminiert werden. Wie ist nun Ihre Antwort auf diese ungelöste Fragestellung? Ferner schreiben Sie, dass bezüglich Haftungsregelungen aus der Vergangenheit unbekannt sind. Dies ist bestimmt keine Garantie, dass in Zukunft kein Schaden durch ein Kind an einem Fahrzeug, bzw. ein Fahrzeug beim Parkmanöver spielende Kinder anfahren, überfahren oder in einer anderen Art und Weise verletzen kann. Sie als Eigentümerin handeln hier nach meiner Auffassung absolut, somit eindeutig grob fahrlässig. Sie können froh sein, dass in der Vergangenheit kein Schaden an spielenden Kindern verursacht worden ist. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171991 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171991
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AW: Parken auf dem Kinderspielplatz "Am Turnplatz" in Paderborn (ehemalige Rollschuhbahn) [#171991] Sehr…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Parken auf dem Kinderspielplatz "Am Turnplatz" in Paderborn (ehemalige Rollschuhbahn) [#171991]
Datum
25. Januar 2020 15:00
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „PARKEN AUF DEM KINDERSPIELPLATZ "AM TURNPLATZ " IN 33098 PADERBORN“ vom 12.12.2019 (#171991) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171991 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171991

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Kommunalverwaltung Paderborn
Parken auf dem Kinderspielplatz "Am Turnplatz" in Paderborn (ehemalige Rollschuhbahn), Anfrage Nr. 17199…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
Parken auf dem Kinderspielplatz "Am Turnplatz" in Paderborn (ehemalige Rollschuhbahn), Anfrage Nr. 171991
Datum
20. Februar 2020 10:08
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre ergänzende Anfrage vom 25.01.2020, beantworte ich wie folgt: Zu Frage 1a: Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, stellt die Stadt Paderborn zu bestimmten Anlässen die ehemalige Rollschuhbahn Am Turnplatz dem Schaustellerverein Paderborn e.V. als Parkplatz für die Schausteller der jeweiligen Veranstaltung zur Verfügung. Für die Zeit der Nutzung obliegt dem Schaustellerverein die Kontrolle, dass nur berechtigte Nutzer die Fläche nutzen. Nach Rücksprache mit dem Schaustellerverein ist dort auch aufgefallen, dass einzelne Nutzer dort unberechtigt parken. Durch den Einsatz eines Wachschutzes in Verbindung mit Parkausweisen des Schaustellerverbandes wird versucht, unberechtigtes Parken auf der Fläche zu unterbinden. Sofern Sie hierzu weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Schaustellerverein. Zu Frage 2a: Es ist richtig, dass die Fläche als Kinderspielplatz ausgewiesen ist. Wenn die Fläche als Sonderparkplatz genutzt wird, erfolgt eine Beschilderung im Zufahrtsbereich: die Fläche wird (nach Entfernung der Poller) durch ein Schild als nicht öffentlicher Parkplatz ausgewiesen. Die Sondernutzung ist durch die Absperrung mit Beschilderung eindeutig erkennbar. Sie haben jedoch recht, dass die beiden Schilder sich widersprechen. Ich nehme Ihr Schreiben daher zum Anlass, bei künftigen Sondernutzungen zu veranlassen, dass das Spielplatzschild abgedeckt wird. Zur Haftung in einem Schadenfall kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Stadt als Eigentümerin der Fläche bei einem Schadenfall ausnahmslos und in vollem Umfang haftet. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, ist die Haftungsfrage in einem Schadenfall in jedem Einzelfall zu prüfen. Es kommt auf Grün- und Spielplatzflächen immer wieder vor, dass diese von Fahrzeugen befahren werden müssen, z.B. im Zuge von Pflege- oder Umbauarbeiten. Hier obliegt den Fahrzeugführern eine besondere Sorgfaltspflicht. Wenn es dennoch zu einem Unfall kommen sollte, haftet die Stadt nicht automatisch, sondern es sind stets die besonderen Umstände des einzelnen Falles zu prüfen. Diese Auskunft wird gem. § 11 IFG NRW i.V.m. § 1 VerwGO IFG NRW und Ziffer 1.1 des Gebührentarifs gebührenfrei erteilt. Mit freundlichem Gruß