Parken in zu engen Straßen, Behinderung und Gewohnheitsrecht
Anfrage an:
Ordnungsamt Stadt Kassel
Aufmerksam geworden durch einen Artikel in der HNA (https://www.hna.de/kassel/ploetzlich-parkverbot-90949549.html) stelle ich die Frage, warum z.B. in einer anderen Straße (Gaußstraße) diese Maßnahmen nicht zum tragen kommen ? Diese Straße ist noch enger als die im Artikel geschilderte und man muss zur Durchfahrt GRUNDSÄTZLICH den Fußweg nehmen, einhergehend mit einer großen Gefährung der dortigen Anwohner.
Anfrage eingeschlafen
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Datum30. August 2021
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1. Oktober 2021
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