Parkflächen

ich erbitte Daten für folgendes Gebiet: Gleimviertel (Kopenhagener Str. ( Schönhauser Allee / Gaudistr. / Schwedter Str.)
-Wieviel Prozent der öffentlichen Verkehrsflächen sind nur als Parkflächen für PKW reserviert?
-Wieviel Prozent der öffentlichen Verkehrsflächen sind nur als Parkflächen für Fahrräder / Lastenräder reserviert?
Falls Sie die Daten für das Gleimviertel nicht bereitstellen können, erbitte ich diese Daten für ganz Pankow

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Mai 2020
  • Frist
    20. Juni 2020
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Sören Bergmann
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Pankow Details
Von
Sören Bergmann
Betreff
Parkflächen [#186933]
Datum
17. Mai 2020 20:29
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Pankow
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich erbitte Daten für folgendes Gebiet: Gleimviertel (Kopenhagener Str. ( Schönhauser Allee / Gaudistr. / Schwedter Str.) -Wieviel Prozent der öffentlichen Verkehrsflächen sind nur als Parkflächen für PKW reserviert? -Wieviel Prozent der öffentlichen Verkehrsflächen sind nur als Parkflächen für Fahrräder / Lastenräder reserviert? Falls Sie die Daten für das Gleimviertel nicht bereitstellen können, erbitte ich diese Daten für ganz Pankow
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sören Bergmann Anfragenr: 186933 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186933
Mit freundlichen Grüßen Sören Bergmann

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