Parkmöglichkeit bei der Bußgeldstelle Wasserweg

Anfrage an: Stadtverwaltung Trier

Betr. Bußgeldstelle Wasserweg 7-9
wurde heute an der Schranke dieser Behörde abgewiesen mit den Worten es gibt keine öffentlichen Parkplätze. Telefonisch ist diese Behörde nicht zu erreichen auch über die
Behördennummer nicht. Warum gibt es dort keine Parkplätze für Besucher ? und was macht ein Schwerbehinderter ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Mai 2019
  • Frist
    2. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Betr. Bußgeldstel…
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Parkmöglichkeit bei der Bußgeldstelle Wasserweg [#147664]
Datum
31. Mai 2019 10:27
An
Stadtverwaltung Trier
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Betr. Bußgeldstelle Wasserweg 7-9 wurde heute an der Schranke dieser Behörde abgewiesen mit den Worten es gibt keine öffentlichen Parkplätze. Telefonisch ist diese Behörde nicht zu erreichen auch über die Behördennummer nicht. Warum gibt es dort keine Parkplätze für Besucher ? und was macht ein Schwerbehinderter ?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Trier
Anfrage #147664 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage im Rahmen des LTranspG vom 31.05.2019 betreffend die Pa…
Von
Stadtverwaltung Trier
Betreff
Anfrage #147664
Datum
12. Juni 2019 08:27
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage im Rahmen des LTranspG vom 31.05.2019 betreffend die Parksituation bei der Bussgeldstelle ist hier eingegangen. Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass ggf. für Amtshandlungen Gebühren erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis). Sollte sich im Rahmen der Zusammenstellung der Informationen abzeichnen, dass der Zeitaufwand die Erhebung von Gebühren zur Folge haben könnte, werden wir sie entsprechend informieren. Mit freundlichen Grüssen

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Stadtverwaltung Trier
Sehr geehrteAntragsteller/in im Rahmen einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz hatten sie nachgefragt, a) …
Von
Stadtverwaltung Trier
Betreff
Ihre Anfrage betreffend Parkmöglichkeit bei der Bußgeldstelle Wasserweg [#147664]
Datum
26. Juni 2019 17:09
Status
image001.png
1,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in im Rahmen einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz hatten sie nachgefragt, a) warum es an dem Verwaltungsgebäude im Wasserweg keine öffentlichen Parkplätze für Besucher gibt b) was für schwerbehinderte Besucher getan wird und c) warum die Dienststelle nicht telefonisch erreichbar sei. Dazu möchten wir Ihnen folgende Rückmeldung geben: a) Das Ordnungsamt ist auf einem Gelände untergebracht, auf welchem leider kein allgemeiner Parkraum zur Verfügung gestellt werden kann. Allerdings kann der kostenfreie Parkplatz der in unmittelbarer Nähe gelegenen Zulassungsstelle in der Thyrsusstraße genutzt werden. Darauf wird auch im Zufahrtsbereich des Ordnungsamtes hingewiesen. b) Für schwerbehinderte Besucher steht ein Parkplatz auf dem Gelände Wasserweg zur Verfügung; Schwerbehinderte können sich dazu an der Pforte melden und werden dann auch mit ihrem Fahrzeug eingelassen. c) Wir gehen davon aus, dass Sie die Bussgeldstelle wegen einer Nachfrage zu einem Bescheid erreichen wollten. Um den/die Sachbearbeiter/in telefonisch erreichen zu können, sind auf den Bußgeldbescheiden Direktwahlnummern angegeben, unter denen der oder die jeweilige Sachbearbeiter/in auch zu den Servicezeiten erreicht werden kann. Da im Rahmen der Fristenwahrung und der direkten Klärung von Sachverhalten ein direkter Kontakt mit der Bußgeldstelle erforderlich ist, können die Mitarbeiter/innen des Servicecenters 115 keine Auskünfte geben und auch nicht direkt vermitteln. Für diese Vorgehen bitten wir um Verständnis, da dies der Rechtssicherheit aller Beteiligten dient. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Bußgeldstelle per Email erreichbar ist, wenn Sie den gewünschten Mitarbeiter oder die gewünschte Mitarbeiterin nicht zeitnah telefonisch erreichen können. Der/Die Mitarbeiter/in wird sich dann um eine Kontaktaufnahme bemühen. Wir hoffen Ihre Anfrage damit beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüssen