Parkplatz Berlin-Wannsee Chausseestr. vor dem Sportplatz

der Parkplatz in der Chaussestaraße gegenüber Mutter Fourage ist seit einiger Zeit zum Teil abgesperrt. Bauarbeiten sind vermutlich erforderlcih. Bitte teilen Sie mir - um Kosten zu sparen - telefonisch mit, was auf dem Parkplatz geplant ist und wann er voruasichtlcih wieder voll für das Abstellen von Fahrzeugen genutzt werden kann.

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  • Datum
    27. August 2012
  • Frist
    28. September 2012
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Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Fo…
An Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Details
Von
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Betreff
Parkplatz Berlin-Wannsee Chausseestr. vor dem Sportplatz
Datum
27. August 2012 18:39
An
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: der Parkplatz in der Chaussestaraße gegenüber Mutter Fourage ist seit einiger Zeit zum Teil abgesperrt. Bauarbeiten sind vermutlich erforderlcih. Bitte teilen Sie mir - um Kosten zu sparen - telefonisch mit, was auf dem Parkplatz geplant ist und wann er voruasichtlcih wieder voll für das Abstellen von Fahrzeugen genutzt werden kann. Meine Rufnummer ist (mit AB). Vielen Dank und freundliche Grüße Anonymer Nutzer Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sowie nach § 18 a IFG in Verbindung mit dem Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 IFG /§ 3 Abs. 3 UIG /§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen

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