Parkplatz freihalten obwohl nicht zulässig

wir bewohnen ein Reihenhaus in Paderborn.
Nun meine Frage...eine Familie in unserer Straße meint den Parkplatz vor ihrem Haus gemietet zu haben.
Sobald ein anderes Auto dort parkt wird man genötigt doch bitte sein Auto wo anderes zu parken.Wenn man dem nicht nachkommt wird als Drohung ganz dich auf das Auto aufgefafahren oder es wird durch hinstellen einer gelben Mülltonne der Parkplatz reserviert.Ist das zulässig ?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    27. November 2020
  • Frist
    29. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Parkplatz freihalten obwohl nicht zulässig [#204557]
Datum
27. November 2020 19:12
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wir bewohnen ein Reihenhaus in Paderborn. Nun meine Frage...eine Familie in unserer Straße meint den Parkplatz vor ihrem Haus gemietet zu haben. Sobald ein anderes Auto dort parkt wird man genötigt doch bitte sein Auto wo anderes zu parken.Wenn man dem nicht nachkommt wird als Drohung ganz dich auf das Auto aufgefafahren oder es wird durch hinstellen einer gelben Mülltonne der Parkplatz reserviert.Ist das zulässig ?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204557 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204557/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Paderborn
Sehr geehrteAntragsteller/in bei Ihrer Anfrage per E-Mail vom 27.11.2020 handelt es sich nicht um einen Antrag na…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: Parkplatz freihalten obwohl nicht zulässig [#204557]
Datum
1. Dezember 2020 07:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bei Ihrer Anfrage per E-Mail vom 27.11.2020 handelt es sich nicht um einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit der in Ihrem Antrag genannte Fragestellung begehren Sie keine Information zu einer Verwaltungstätigkeit, sondern begehren eine Rechtsauskunft zu einem konkreten Verhalten eines Bürgers. Eine Rechtsauskunft darf ich Ihnen nicht erteilen. Eine Rechtsauskunft können Sie bei einem Rechtsanwalt erhalten. Mit freundlichen Grüßen