Parkplatz Messegelände, Sperrung zu Zeiten des Harz und Heide Flohmarktes durch die AHP Veranstaltungsservice GbR

Anfrage an: Stadt Braunschweig

Ich hätte gerne Auskunft darüber, ob es den Veranstaltern des Harz und Heide Flohmarktes in Braunschweig (wohl die AHP Veranstaltungsservice GbR ) erlaubt ist, den Zugang zum kostenfreien Parkplatz Messegelände in Braunschweig zu Zeitem des Flohmarktes auf dem Messegelände mit privaten Pkw zu blockieren, sowie die Zufahrt zu den kostenfreien Parkplätzen in der Eisenbüttler Straße, zu sperren, damit Besucher des Marktes, aber auch des Bürgerparks und des Beachclubs, zwangsweise auf den zum Zeitpunkt des Flohmarktes kostenpflichtig eingerichteten Parkplatz der Veranstalter parken müssen. Meines Erachtens ist der kostenfreie Parkplatz nördlich des Messegeländes für alle EInwohner da und der EIngang darf nicht zur Gewinnsteigerung der Flohmarktbetreiber kurzerhand mit privaten Pkw blockiert werden. Andernfalls müsste zumindest eine Erlaubnis der Stadt Braunschweig vorliegen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. August 2020
  • Frist
    19. September 2020
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interessierter Bürger
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Braunschweig, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG)…
An Stadt Braunschweig Details
Von
interessierter Bürger
Betreff
Parkplatz Messegelände, Sperrung zu Zeiten des Harz und Heide Flohmarktes durch die AHP Veranstaltungsservice GbR [#195431]
Datum
17. August 2020 15:37
An
Stadt Braunschweig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Braunschweig, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG) Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich hätte gerne Auskunft darüber, ob es den Veranstaltern des Harz und Heide Flohmarktes in Braunschweig (wohl die AHP Veranstaltungsservice GbR ) erlaubt ist, den Zugang zum kostenfreien Parkplatz Messegelände in Braunschweig zu Zeitem des Flohmarktes auf dem Messegelände mit privaten Pkw zu blockieren, sowie die Zufahrt zu den kostenfreien Parkplätzen in der Eisenbüttler Straße, zu sperren, damit Besucher des Marktes, aber auch des Bürgerparks und des Beachclubs, zwangsweise auf den zum Zeitpunkt des Flohmarktes kostenpflichtig eingerichteten Parkplatz der Veranstalter parken müssen. Meines Erachtens ist der kostenfreie Parkplatz nördlich des Messegeländes für alle EInwohner da und der EIngang darf nicht zur Gewinnsteigerung der Flohmarktbetreiber kurzerhand mit privaten Pkw blockiert werden. Andernfalls müsste zumindest eine Erlaubnis der Stadt Braunschweig vorliegen
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Braunschweig (Informationsfreiheitssatzung Braunschweig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen interessierter Bürger Anfragenr: 195431 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195431/
Mit freundlichen Grüßen interessierter Bürger
Stadt Braunschweig
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, der Abteilung Liegenschaften liegt Ihr nachstehender Antrag auf Auskunft g…
Von
Stadt Braunschweig
Betreff
Parkplatz Messegelände, Sperrung zu Zeiten des Harz und Heide Flohmarktes durch die AHP Veranstaltungsservice GbR
Datum
18. August 2020 08:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, der Abteilung Liegenschaften liegt Ihr nachstehender Antrag auf Auskunft gemäß Informationsfreiheitssatzung der Stadt Braunschweig vom 20. März 2012 vor. Gem. § 3 "Informationsfreiheit" hat jede Person mit Wohnsitz in Braunschweig sowie jede juristische Person mit Sitz in der Stadt Anspruch auf Zugang zu den von der Satzung erfassten Informationen, soweit diese nicht gewerblich genutzt werden sollen. Anhand Ihrer E-Mail-Adresse ist leider kein Rückschluss auf Ihre Person und Ihren Wohnsitz in Braunschweig möglich. Mit freundlichen Grüßen
interessierter Bürger
Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, mein Wohnsitz befindet sich in Braunschweig. …
An Stadt Braunschweig Details
Von
interessierter Bürger
Betreff
AW: Parkplatz Messegelände, Sperrung zu Zeiten des Harz und Heide Flohmarktes durch die AHP Veranstaltungsservice GbR [#195431]
Datum
18. August 2020 14:48
An
Stadt Braunschweig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, mein Wohnsitz befindet sich in Braunschweig. Weitere Angaben finden Sie im Anhang. Ich darf freundlichst um weitere Bearbeitung meiner Anfrage bitten. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 195431 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195431/ Postanschrift interessierter Bürger << Adresse entfernt >> Mail: <<E-Mail-Adresse>>

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Stadt Braunschweig
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Braunschweig
Via
Briefpost
Betreff
Datum
31. August 2020
Status
Anfrage abgeschlossen