Parkplatzanzahl Stellplätze gesamt in Mainz (Stellplatzsatzung)

Wie viele Parkplätze("Stellplätze") gibt es auf privatem und wieviel auf gewerblichem Grund in Mainz?
Wie viele Parkplätze ("Stellplätze") muss/müsste/sollte es in Mainz geben? (Basierend aufgrund der angewendeten Stellplatzsatzung der Stadt Mainz (bzw. Landesbauordnung Rhein-land-Pfalz oder abweichender Bebauungsplände oder Satzungen)
Gerne aufgegliedert nach Ortsbezirken und Herstellungsjahr.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Dezember 2020
  • Frist
    30. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Parkplä…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Parkplatzanzahl Stellplätze gesamt in Mainz (Stellplatzsatzung) [#207347]
Datum
28. Dezember 2020 16:16
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Parkplätze("Stellplätze") gibt es auf privatem und wieviel auf gewerblichem Grund in Mainz? Wie viele Parkplätze ("Stellplätze") muss/müsste/sollte es in Mainz geben? (Basierend aufgrund der angewendeten Stellplatzsatzung der Stadt Mainz (bzw. Landesbauordnung Rhein-land-Pfalz oder abweichender Bebauungsplände oder Satzungen) Gerne aufgegliedert nach Ortsbezirken und Herstellungsjahr.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 207347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207347/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Mainz
AUTO: Pressestelle der Landeshauptstadt Mainz ist geschlossen (Rückkehr am 04.01.2021) Ich werde ab 24.12.2020 ni…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
AUTO: Pressestelle der Landeshauptstadt Mainz ist geschlossen (Rückkehr am 04.01.2021)
Datum
28. Dezember 2020 16:16
Status
Warte auf Antwort
Ich werde ab 24.12.2020 nicht im Büro sein. Ich kehre zurück am 04.01.2021. Wir alle bedanken uns herzlich für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im vergangenen Jahr. Die Abteilung Pressestelle/Kommunikation der Landeshauptstadt Mainz ist bis einschließlich Mittwoch, 23. Dezember 2020 wie gewohnt erreichbar. Vom 24. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 ist die Abteilung geschlossen. Für außerordentlich dringende Anfragen ist die Pressestelle unter der Telefonnummer 0172/830 334 9 von 10.00 bis 16.00 Uhr erreichbar. Ab dem 4. Januar 2021 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Hinweis: Dies ist eine automatische Antwort auf Ihre Nachricht "Parkplatzanzahl Stellplätze gesamt in Mainz (Stellplatzsatzung) [#207347]" gesendet am 28.12.2020 16:16:38. Diese ist die einzige Benachrichtigung, die Sie empfangen werden, während diese Person abwesend ist.Information zur Verwendung Ihrer Daten: www.mainz.de/dsgvo

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landeshauptstadt Mainz
Sehr geehrteAntragsteller/in sofern seitens des Bauamtes, bzw. des früheren Bauaufsichtsamtes, in Zusammenhang m…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
WG: Parkplatzanzahl Stellplätze gesamt in Mainz (Stellplatzsatzung) [#207347]
Datum
5. Januar 2021 14:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in sofern seitens des Bauamtes, bzw. des früheren Bauaufsichtsamtes, in Zusammenhang mit genehmigten Bauvorhaben auf privaten oder gewerblichen Grundstücken Stellplätze für Kraftfahrzeuge genehmigt wurden, sind diese ausschließlich in den jeweiligen Bauakten dargestellt. Eine Statistik mit jeweiliger Anzahl der vorhandenen, bzw. erforderlichen Stellplätze wurde, bzw. wird vom Bauamt nicht geführt. Auch die Berechnung der nach der ggf. existierenden jeweiligen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze ist nur in den Bauakten selbst vorhanden. Insgesamt ist auch zu berücksichtigen, dass es in früheren Jahren noch keine Stellplatzsatzung gab und für viele ältere Anwesen im Bauamt keine Bauakten vorhanden sind, dies z.B. insbesondere bei den früher unabhängigen Ortsgemeinden. Die gewünschte Information kann daher leider nicht erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen