Parkraumbereitstellung und WCM-Parkplatz Heidenheim a. d. Brenz

Anfrage an: Stadt Heidenheim

die Verträge der Stadt Heidenheim mit der Apcoa Tochter Park & Control zur Bewirtschaftung des Parkplatzes; Pläne für die Bereitstellung von Parkflächen während und nach der Errichtung des neuen Standorts der Dualen Hochschule auf dem WCM-Parkplatz; Begründung, warum die Stadt Heidenheim keine Notwendigkeit sieht kostenfreie innenstadtnahe Parkplätze zur Verfügung zu stellen; Liste kostenfreier Parkplätze im Stadtgebiet Heidenheim

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. April 2019
  • Frist
    18. Mai 2019
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Verträge d…
An Stadt Heidenheim Details
Von
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Betreff
Parkraumbereitstellung und WCM-Parkplatz Heidenheim a. d. Brenz [#131923]
Datum
18. April 2019 08:51
An
Stadt Heidenheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Verträge der Stadt Heidenheim mit der Apcoa Tochter Park & Control zur Bewirtschaftung des Parkplatzes; Pläne für die Bereitstellung von Parkflächen während und nach der Errichtung des neuen Standorts der Dualen Hochschule auf dem WCM-Parkplatz; Begründung, warum die Stadt Heidenheim keine Notwendigkeit sieht kostenfreie innenstadtnahe Parkplätze zur Verfügung zu stellen; Liste kostenfreier Parkplätze im Stadtgebiet Heidenheim
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Parkraumbereitstellung und WCM-Parkplatz Heidenh…
An Stadt Heidenheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Parkraumbereitstellung und WCM-Parkplatz Heidenheim a. d. Brenz [#131923]
Datum
19. Mai 2019 11:50
An
Stadt Heidenheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Parkraumbereitstellung und WCM-Parkplatz Heidenheim a. d. Brenz“ vom 18.04.2019 (#131923) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 131923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Heidenheim
Anfrage Parkraum Heidenheim Sehr geehrteAntragsteller/in Durch eine Erkrankung meinerseits könnte ich Ihnen die A…
Von
Stadt Heidenheim
Betreff
Anfrage Parkraum Heidenheim
Datum
21. Mai 2019 18:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Durch eine Erkrankung meinerseits könnte ich Ihnen die Anfrage letzte Woche bis Ablauf der Frist leider nicht beantworten. Ich werde ihnen Ihre Anfrage in den nächsten zwei Tagen beantworten. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Heidenheim
Sehr geehrteAntragsteller/in vorneweg bitte ich nochmal die verzögerte Antwort auf Ihre Mail zu entschuldigen. Nu…
Von
Stadt Heidenheim
Betreff
WG: Parkraumbereitstellung und WCM-Parkplatz Heidenheim a. d. Brenz [#131923]
Datum
23. Mai 2019 07:50
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vorneweg bitte ich nochmal die verzögerte Antwort auf Ihre Mail zu entschuldigen. Nun aber zu Ihren Themen. Vertrag mit Park & Control Bei den Verträgen zwischen der Stadt Heidenheim und der APCOA Tochter Park & Control handelt es sich um privatrechtliche Verträge, welche nicht der Pflicht der Offenlegung bzw. Einsichtnahme nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetzes unterliegen. Dennoch bin ich gerne bereit Ihnen die wesentlichen Inhalte zu nennen. In diesem Vertrag ist lediglich geregelt, dass die Firma Park & Control mit der Bewirtschaftung, d.h. der Bereitstellung der Kassenautomaten, der Abwicklung der Zahlungsvorgänge und der Überwachung beauftragt wurde. Für diese Tätigkeiten erhält die Firma ein gewisses Honorar. Eigentümer der Parkfläche war, ist und bleibt die Stadt Heidenheim. Pläne für die Bereitstellung von Parkplätzen während und nach der Errichtung des weiteren Standortes Auch während der Bauphase wird versucht, möglichst viel der Parkflächen zu erhalten. Dies wird nicht in dem Umfang gelingen, wie wir uns dies alle wünschen werden. Mit der Bebauung des Areals werden hier auch Parkplätze/Parkdecks/Parkhäuser entstehen, die zum größten Teil der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen werden. Diese Stellplätze werden kostenpflichtig sein. Vor wenigen Jahren war diese Fläche übrigens vollständig bebaut. Die Studenten/Studentinnen haben damals alle auf dem Festplatz am nördlichen Stadteingang geparkt, der im übrigen immer noch als kostenfreier Parkplatz zur Verfügung steht. Die Erhebung von Parkgebühren stellt ein gewisses Steuerungsinstrument dar. Jede Kommune erhebt in der Zwischenzeit Parkgebühren in ihren Innenstädten. Auch Hochschulen selbst, welche Parkplätze in ihrem Eigentum haben, erheben hier nicht unerhebliche Gebühren. Mit der Erhebung von Gebühren sollen zum einen die Aufwendungen für Herstellung, Betrieb und Unterhalt teilfinanziert werden, zum anderen jedoch auch Leute zum Überlegen gezwungen zu werden, ob sie mit Ihrem Fahrzeug in die Stadt fahren müssen oder doch lieber Fahrrad oder den ÖPNV nutzen. Ob man es wahrhaben will oder nicht, der Betrieb auch einer nur geschotterten Fläche kostet das Jahr über Geld (Grundsteuer, Verfüllen von Schlaglöchern, neues Material aufbringen und Walzen, Müllentsorgung, Reinigen des Untergrundes bei auslaufendem Öl etc.). Eine Liste mit kostenfreien Parkplätzen kann ich Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen da wir eine solche Liste nicht haben. Sollten Sie weitere Fragen haben, so können Sie sich gerne erneut an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen