Parkraumbewirtschaftung

Anfrage an: Stadt Norderstedt

Die Stadt erhebt ab September Parkgebühren Im Innenstadtgebiet.
Alle müssen zahlen: Anwohner, Mitarbeiter, Besucher.

Nach meiner Kenntnis hat die Bürgermeisterin Roeder einen Stellplatz in der Dienstwagengarage fuer ihren privaten Pkw.

Ich haette gern die Nutzungsvereinbarung, zu welchen Konditionen sie dort parkt. Insbesondere interessieren mich die Nutzungsgebuehren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. August 2022
  • Frist
    27. September 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Stadt erhebt …
An Stadt Norderstedt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Parkraumbewirtschaftung [#257777]
Datum
25. August 2022 13:58
An
Stadt Norderstedt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stadt erhebt ab September Parkgebühren Im Innenstadtgebiet. Alle müssen zahlen: Anwohner, Mitarbeiter, Besucher. Nach meiner Kenntnis hat die Bürgermeisterin Roeder einen Stellplatz in der Dienstwagengarage fuer ihren privaten Pkw. Ich haette gern die Nutzungsvereinbarung, zu welchen Konditionen sie dort parkt. Insbesondere interessieren mich die Nutzungsgebuehren.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257777 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257777/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Norderstedt
Anfragennummer: 257777 Sehr << Antragsteller:in >> in Beantwortung ihres Antrags nach IZG-SH vom 25.0…
Von
Stadt Norderstedt
Betreff
Anfragennummer: 257777
Datum
20. September 2022 09:59
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
1,5 KB
image002.png
10,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> in Beantwortung ihres Antrags nach IZG-SH vom 25.08.2022 kann ich Ihnen mitteilen, dass eine Nutzungsvereinbarung für den Stellplatz der Oberbürgermeisterin in der Dienstwagentiefgarage im Rathaus Norderstedt aus der Vergangenheit nicht existiert, da diese bislang nicht notwendig war. Seit Bezug des Rathauses in 1984 war / ist es üblich, dass der jeweilige Bürgermeister / Oberbürgermeisterin einen entsprechenden Parkplatz nutzen konnte. Mit freundlichen Grüßen