Parkraumerhebung

Gibt es eine Erhebung der Auslastung der Parkplätze und -häuser seitens der RWTH Aachen?
Falls ja, bitten wir um die Zusendung aller erhobenen Daten (Für jedes Parkhaus: Zeitpunkt der Erhebung, Ort der Erhebung, Zahl der belegten Stellplätze, Zahl der insgesamt vorhandenen Stellplätze in dem jeweiligen Parkhaus/Parkplatz).

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    22. Januar 2023
  • Frist
    25. Februar 2023
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gi…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Parkraumerhebung [#268348]
Datum
22. Januar 2023 17:05
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es eine Erhebung der Auslastung der Parkplätze und -häuser seitens der RWTH Aachen? Falls ja, bitten wir um die Zusendung aller erhobenen Daten (Für jedes Parkhaus: Zeitpunkt der Erhebung, Ort der Erhebung, Zahl der belegten Stellplätze, Zahl der insgesamt vorhandenen Stellplätze in dem jeweiligen Parkhaus/Parkplatz).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268348 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268348/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Zurückziehen meines IFG-Antrags [#268348] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Parkrau…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#268348]
Datum
31. Januar 2023 21:21
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Parkraumerhebung“ (22.01.2023, #268348) zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>