Parkraumkonzept: Ablauf und Folgen (die zweite) und tolerierte Restbreite bis zur Nichtmehrtolierung Gehwegparken

Anfrage an: Gemeinde Pfinztal

1.
Den Sachstand zum Parkraumkonzept im Pfinztal, gerne zur Not auch zur Akteneinsicht.

Es geht um ALLE Stellen, wo was geplant ist.

Für die 1. Phase sollte ja jetzt eine detaillierte Planung vorliegen, die man bestimmt einsehen kann oder wo man einfach den Link im Internet nicht findet

(Hinweis: in Karlsruhe war dies im Internet sichtbar, selbst in Weingarten/Baden kann man es im Internet sehen)

Für die weiteren Phasen (B10 Pfinztal z.B.!) eine grobe Planung, auch mit den ungefähren Zeiten, wann es umgesetzt wird.

2.
Den geplanten Zeitpunkt/die Planung des Beginns der flächendeckenden Kontrolle von Gehwegparken.
Vor allem: wir es Sektor per Sektor gemacht, also nach Phase 1 nur an den Stellen die in Phase 1 umgesetzt wurden (so in Karlsruhe gemacht), oder erst nach der letzten Phase (z.B. nach Klärung B10 in Berghausen, Richtung Grötzingen) denn in allen Gebieten und vorher nix

3.
Die derzeitige Restbreite, bis zu der Gehwegparken toleriert wird. Meines Wissen ist die absolute Untergrenze, die das Land BW noch erlaubt, 1,20 Meter und das kann ja dann bestimmt hier kurz bestätigt werden.

Ergebnis der Anfrage

Es wird bald markiert, aber Kontrolle bereits heute :-)

O-Ton:

Wie mitgeteilt wird gemäß den geltenden Regelungen kontrolliert. Auch heute schon ist unser Vollzugsdienst im gesamten Gemeindegebiet tätig und nicht nur in Teilen des Straßen- und Wegenetzes. Ausnahmen oder Änderungen sind unsererseits hiervon auch nicht geplant, es wird weiterkontrolliert werden. Das Konzept soll ja durch Beschilderungen, Markierungen von Parkplätzen nach StVO usw. umgesetzt werden. Sind diese Dinge erfolgt, werden sie selbstverständlich kontrolliert, ebenso wie bereits jetzt Kontrollen im ganzen Gemeindegebiet stattfinden.

....

Das Gehwegparken wird bis zu einer Restbreite von 1,5 m toleriert.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. März 2023
  • Frist
    18. April 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Gemeinde Pfinztal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Parkraumkonzept: Ablauf und Folgen (die zweite) und tolerierte Restbreite bis zur Nichtmehrtolierung Gehwegparken [#273088]
Datum
14. März 2023 18:54
An
Gemeinde Pfinztal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.<< Antragsteller:in >> Den Sachstand zum Parkraumkonzept im Pfinztal, gerne zur Not auch zur Akteneinsicht. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Es geht um ALLE Stellen, wo was geplant ist.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Für die 1. Phase sollte ja jetzt eine detaillierte Planung vorliegen, die man bestimmt einsehen kann oder wo man einfach den Link im Internet nicht findet << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> (Hinweis: in Karlsruhe war dies im Internet sichtbar, selbst in Weingarten/Baden kann man es im Internet sehen)<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Für die weiteren Phasen (B10 Pfinztal z.B.!) eine grobe Planung, auch mit den ungefähren Zeiten, wann es umgesetzt wird.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 2.<< Antragsteller:in >> Den geplanten Zeitpunkt/die Planung des Beginns der flächendeckenden Kontrolle von Gehwegparken. << Antragsteller:in >> Vor allem: wir es Sektor per Sektor gemacht, also nach Phase 1 nur an den Stellen die in Phase 1 umgesetzt wurden (so in Karlsruhe gemacht), oder erst nach der letzten Phase (z.B. nach Klärung B10 in Berghausen, Richtung Grötzingen) denn in allen Gebieten und vorher nix<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 3.<< Antragsteller:in >> Die derzeitige Restbreite, bis zu der Gehwegparken toleriert wird. Meines Wissen ist die absolute Untergrenze, die das Land BW noch erlaubt, 1,20 Meter und das kann ja dann bestimmt hier kurz bestätigt werden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273088/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich habe es Ihnen eben auch noch mal zugefaxt an die (07240) 62 - 199 Mit freundlichen Grüßen <<…
An Gemeinde Pfinztal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Parkraumkonzept: Ablauf und Folgen (die zweite) und tolerierte Restbreite bis zur Nichtmehrtolierung Gehwegparken [#273088]
Datum
14. März 2023 19:03
An
Gemeinde Pfinztal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich habe es Ihnen eben auch noch mal zugefaxt an die (07240) 62 - 199 Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273088/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Gemeinde Pfinztal
Eingangsbestätigung Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrag…
Von
Gemeinde Pfinztal
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
15. März 2023
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Wir müssen prüfen, ob die von Ihnen begehrten Informationen überhaupt in unserem Hause vorliegen sowie, ob diese gem. dem LIFG zugänglich gemacht werden können. Sofern sich herausstellen sollte, dass die Informationsbereitstellung aufgrund Umfang und Komplexität sehr aufwendig ist, behalten wir uns vor, die Frist zur Bereitstellung auf drei Monate, bis zum 13.06.2023 zu verlängern. Zu evtl. Kosten und Gebühren werden wir Sie nach Erhebung des Sachverhaltes informieren. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Gemeinde Pfinztal
Briefverkehr Es wird heute bereits nach dem Gesetz kontrolliert und das Parkraumkonzept hat hierauf eher keine Ein…
Von
Gemeinde Pfinztal
Via
Briefpost
Betreff
Briefverkehr
Datum
17. März 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Es wird heute bereits nach dem Gesetz kontrolliert und das Parkraumkonzept hat hierauf eher keine Einfluss O-Ton: Wie mitgeteilt wird gemäß den geltenden Regelungen kontrolliert. Auch heute schon ist unser Vollzugsdienst im gesamten Gemeindegebiet tätig und nicht nur in Teilen des Straßen- und Wegenetzes. Ausnahmen oder Änderungen sind unsererseits hiervon auch nicht geplant, es wird weiterkontrolliert werden. Das Konzept soll ja durch Beschilderungen, Markierungen von Parkplätzen nach StVO usw. umgesetzt werden. Sind diese Dinge erfolgt, werden sie selbstverständlich kontrolliert,ebenso wie bereits jetzt Kontrollen im ganzen Gemeindegebiet stattfinden.
Gemeinde Pfinztal
Tolerierung bei 1,50 Meter :-) 1. Sachstand Parkraumkonzept Das Parkraumkonzept soll nach der derzeitigen Planung…
Von
Gemeinde Pfinztal
Via
Briefpost
Betreff
Tolerierung bei 1,50 Meter :-)
Datum
19. April 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
1. Sachstand Parkraumkonzept Das Parkraumkonzept soll nach der derzeitigen Planung in einer der nächsten öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates abschließend beraten werden. Danach werden die Inhalte des Parkraumkonzeptes gem. Beschlusslage – Abrufbar dann im öffentlichen Ratsinformationssystem der Gemeinde unter https://session.pfinztal.de/bi/info.asp - umgesetzt werden. Die Umsetzung ist jedoch auch von den Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde, also dem Landratsamt Karlsruhe, abhängig. Nur wenn diese den Festlegungen des Parkraumkonzeptes zustimmen und die Umsetzung verfügen können wir auch dieses realisieren. Desweiteren sind wir ebenfalls auf die Verfügbarkeit von Firmen für die Markierungsarbeiten und Anbringung von Schildern angewiesen. 2. Planung flächendeckender Kontrollen von Gehwegparken Bereits heute sind zwei Vollzugsbedienstete der Gemeinde mit der Kontrolle des öffentlichen Verkehrsraumes beschäftigt. Nach Umsetzung des Parkraumkonzeptes wird dies selbstverständlich auch in den Bereichen kontrolliert. 3. Restbreite bis zu der Gehwegparken toleriert wird Das Gehwegparken wird bis zu einer Restbreite von 1,5 m toleriert.

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<< Anfragesteller:in >>
Zusammenfassung des Wandels, Stand 24.03.2024 Die Gemeinde hatte ja immer wieder auf das Parkraumkonzept verwiesen…
An Gemeinde Pfinztal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Zusammenfassung des Wandels, Stand 24.03.2024
Datum
24. März 2024
An
Gemeinde Pfinztal
Status
Die Gemeinde hatte ja immer wieder auf das Parkraumkonzept verwiesen, was eventuell auch eine Maßnahme war, um die Sache zu verschleppen. Man wird es nie rausbekommen. Daher hier die Dokumentation des Mailsverkehrs und des schnellen Wandels, nachdem es dann doch sehr schnell notwendig wurde. Die einzigen Stellen, wo Gehwegparken auf der Hauptstraße wirklich sinnvoll legalisiert werden sollte, sind nun legalisiert, der Rest sind Markierungen auf der Straße, die dann irgendwann kommen. Auf den Zeitplan der restlichen Dinge in dem Konzept darf man gespannt sein, zwischen Ostern und Pfingsten 2024 wurde nun genannt. Jahre Planung und einige EUR Kosten später!