Parkregelung/ Parkbeschildung im Bereich Offenbacher Landstraße 369 - 401

Sehr geehrte Damen und Herren,

im genannten Bereich wird gem. Beschilderung ein Parken am Straßenrand vorgeschrieben, obwohl der Abstand zwischen Bordstein und Straßenbahnschienen sehr eng bemessen. Parkt man, was sinnvoller wäre mit einem Rad auf dem Bürgersteig erhält man ein Verwarnungsgeld. Wir beobachten bei Besuchen von Freunden in dieser Gegend sehr häufig, dass es zu Engpässen und Störungen im Bahnverkehr kommt, wenn sich die Bürger an die bestehende Regel halten und nicht bündig am Bordstein parken.
Daher die Anfrage:
Kann die bestehende Regelung durch die zuständige Behörde geprüft und an den Stellen, wo die Bürgersteigbreite ausreichend ist, durch Aufstellen der Verkehrszeichen 315 (Parken halb auf Gehwegen) geändert werden?
Hierdurch würde Probleme im Ablauf des Schienverkehrs behoben und eine für alle Verkehrsteilnehmer eindeutige Regelung erfolgen.

Besten Dank für eine entsprechende Prüfung/ Stellungnahme.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, im genannten Bereich wird gem. Beschilderung ein Parken am Straßenrand vorgeschri…
An Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Parkregelung/ Parkbeschildung im Bereich Offenbacher Landstraße 369 - 401 [#260925]
Datum
16. Oktober 2022 00:32
An
Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, im genannten Bereich wird gem. Beschilderung ein Parken am Straßenrand vorgeschrieben, obwohl der Abstand zwischen Bordstein und Straßenbahnschienen sehr eng bemessen. Parkt man, was sinnvoller wäre mit einem Rad auf dem Bürgersteig erhält man ein Verwarnungsgeld. Wir beobachten bei Besuchen von Freunden in dieser Gegend sehr häufig, dass es zu Engpässen und Störungen im Bahnverkehr kommt, wenn sich die Bürger an die bestehende Regel halten und nicht bündig am Bordstein parken. Daher die Anfrage: Kann die bestehende Regelung durch die zuständige Behörde geprüft und an den Stellen, wo die Bürgersteigbreite ausreichend ist, durch Aufstellen der Verkehrszeichen 315 (Parken halb auf Gehwegen) geändert werden? Hierdurch würde Probleme im Ablauf des Schienverkehrs behoben und eine für alle Verkehrsteilnehmer eindeutige Regelung erfolgen. Besten Dank für eine entsprechende Prüfung/ Stellungnahme. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260925 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260925/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main
Eingangsbestätigung/Datenschutzinformation Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer…
Von
Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main
Betreff
Eingangsbestätigung/Datenschutzinformation
Datum
16. Oktober 2022 00:32
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
4,3 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail im Straßenverkehrsamt und werden diese schnellstmöglich bearbeiten. Nach abgeschlossener Prüfung erhalten Sie von uns Nachricht. Die Bearbeitungszeit kann variieren. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Stand Ihrer Anfrage ab, um die Bearbeitung nicht zu verzögern. Mit freundlichen Grüßen
Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Bei der Anordnung von Gehwegparken ist da…
Von
Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main
Betreff
AW: Parkregelung/ Parkbeschildung im Bereich Offenbacher Landstraße 369 - 401 [#260925]
Datum
20. Oktober 2022 16:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Bei der Anordnung von Gehwegparken ist darauf zu achten, dass der zu Fuß Gehendenverkehr weiterhin möglich ist und nicht behindert wird. Dabei ist außerdem auf Kinderwagen und Rollstuhlfahrende, auch im Begegnungsverkehr, zu achten (vgl. VwV-StVO zu Zeichen 315 Gehwegparken, Rn. 1). Um diesen Voraussetzungen Rechnung zu tragen hat bei der Neuanordnung von Gehwegparken in Rücksprache mit der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Restgehwegbreite von 2,20 m zu verbleiben. Die Gehwege im Bereich der Offenbacher Landstraße sind gerade einmal ca. 2 m breit. Hinzu kommt, dass beidseitig ein gesicherter Schulweg verläuft, weswegen dieses absolute Mindestmaß an der Örtlichkeit sogar noch eher nach oben zu korrigieren wäre. Die Anordnung des Zeichens 315 StVO oder von das Gehwegparken erlaubender Bodenmarkierungen ist daher nicht möglich. Insofern einzelne Kraftfahrzeugführende mit Ihren Fahrzeugen nicht in die vorhandenen Parkmarkierungen passen, ist es mit dem jeweiligen Fahrzeug schlichtweg nicht möglich im Bereich der Offenbacher Landstraße zu Halten oder zu Parken. An den Örtlichkeiten, an denen keine Parkmarkierungen vorhanden sind, ist noch stärker auf die Abmessungen des eigenen Fahrzeugs zu achten. Um die bestehenden Irritationen jedoch abzubauen werde ich veranlassen, dass das vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 373 vorhandene Zeichen 314-30 StVO entfernt wird. Durch diese Maßnahme sollte zumindest nichtmehr suggeriert werden, dass in dem Bereich jedes Kraftfahrzeug abgestellt werden kann. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> besten Dank für Ihre schnelle und umfassende Antwort. Ich hatte diese Begründung s…
An Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Parkregelung/ Parkbeschildung im Bereich Offenbacher Landstraße 369 - 401 [#260925]
Datum
21. Oktober 2022 07:46
An
Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> besten Dank für Ihre schnelle und umfassende Antwort. Ich hatte diese Begründung schon fast erwartet, wollte das Problem aber einmal konkret ansprechen, da sich über so etwas jeder aufregt, aber niemand die Initiative ergreift. Sehr schade, dass die Örtlichkeiten bzw. die gesetzliche Festlegung keine andere Lösung ermöglichen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein schönes Wochenende. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260925 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260925/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>