Parkregelung/ Parkbeschildung im Bereich Offenbacher Landstraße 369 - 401
Sehr geehrte Damen und Herren,
im genannten Bereich wird gem. Beschilderung ein Parken am Straßenrand vorgeschrieben, obwohl der Abstand zwischen Bordstein und Straßenbahnschienen sehr eng bemessen. Parkt man, was sinnvoller wäre mit einem Rad auf dem Bürgersteig erhält man ein Verwarnungsgeld. Wir beobachten bei Besuchen von Freunden in dieser Gegend sehr häufig, dass es zu Engpässen und Störungen im Bahnverkehr kommt, wenn sich die Bürger an die bestehende Regel halten und nicht bündig am Bordstein parken.
Daher die Anfrage:
Kann die bestehende Regelung durch die zuständige Behörde geprüft und an den Stellen, wo die Bürgersteigbreite ausreichend ist, durch Aufstellen der Verkehrszeichen 315 (Parken halb auf Gehwegen) geändert werden?
Hierdurch würde Probleme im Ablauf des Schienverkehrs behoben und eine für alle Verkehrsteilnehmer eindeutige Regelung erfolgen.
Besten Dank für eine entsprechende Prüfung/ Stellungnahme.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum16. Oktober 2022
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19. November 2022
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