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Parkscheinautomaten, die keine Kartenzahlung akzeptieren

ein Dokument aus dem hervorgeht wie viel Parkscheinautomaten,aufgegliedert nach Bezirken, keine unbare Bezahlung mit Giro-/Kreditkarte akzeptieren

Ergebnis der Anfrage

Die Senatsverwaltung für Verkehr weiß rein gar nichts über Parkraumbewirtschaftung, denn dafür sind die Bezirke zuständig.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Oktober 2020
  • Frist
    4. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Parkscheinautomaten, die keine Kartenzahlung akzeptieren [#199212]
Datum
2. Oktober 2020 15:11
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ein Dokument aus dem hervorgeht wie viel Parkscheinautomaten,aufgegliedert nach Bezirken, keine unbare Bezahlung mit Giro-/Kreditkarte akzeptieren
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199212/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrteAntragsteller/in die Beschaffung und die Aufstellung (einschließlich Betrieb und Unterhaltung) der P…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Parkscheinautomaten, die keine Kartenzahlung akzeptieren [#199212]
Datum
6. Oktober 2020 14:45
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
14,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in die Beschaffung und die Aufstellung (einschließlich Betrieb und Unterhaltung) der Parkscheinautomaten obliegt den jeweiligen Bezirken mit Parkraumbewirtschaftung. Der Senatsverwaltung für Verkehr liegen keine Erkenntnisse über die technische Ausstattung der aufgestellten Parkscheinautomaten vor. Ich bitte Sie daher unter Verweis auf § 13 Abs. 1 des Berliner Informationsfreiheitsgesetz -IFG-, die von erbetenen Informationen bei den jeweiligen Bezirken (Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof –Schöneberg) direkt zu erfragen. Mit freundlichen Grüßen