Parkverbot Landskroner Straße Holzwickede

Anfrage an: Kreis Unna

Auf der Landskroner Straße in Holzwickede wurden im Bereich etwa zwischen den Hausnummern 161 und 200 wurden Schilder aufgestellt, die in Fahrrichtung Römerstraße ein absolutes Halteverbot ausweisen.
Bitte lassen Sie mir die entsprechende Verfügung sowie weitere Dokumente zukommen, aus denen die Begründung für diese Maßnahme hervorgeht.

Ergebnis der Anfrage

Zum Schutz der Bankette und des neuen Fuß- und Radweges sowie zur Verhinderung von Gefahrensituationen durch Fahren auf der Gegenfahrbahn sind hier Schilder mit absolutem Halteverbot aufgestellt worden. Die beigefügte Zeichnung weißt diese aber nur auf der Seite des Hixter Waldes aus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. August 2022
  • Frist
    10. September 2022
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Holger Franck
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreis Unna Details
Von
Holger Franck
Betreff
Parkverbot Landskroner Straße Holzwickede [#256679]
Datum
8. August 2022 19:22
An
Kreis Unna
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf der Landskroner Straße in Holzwickede wurden im Bereich etwa zwischen den Hausnummern 161 und 200 wurden Schilder aufgestellt, die in Fahrrichtung Römerstraße ein absolutes Halteverbot ausweisen. Bitte lassen Sie mir die entsprechende Verfügung sowie weitere Dokumente zukommen, aus denen die Begründung für diese Maßnahme hervorgeht.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Holger Franck Anfragenr: 256679 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256679/ Postanschrift Holger Franck << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Holger Franck

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Kreis Unna
Verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 StVO (VKZ) / Holzwickede Landskroner Straße Hallo Herr Franck, beiliegen…
Von
Kreis Unna
Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 StVO (VKZ) / Holzwickede Landskroner Straße
Datum
9. August 2022 10:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Herr Franck, beiliegend die gewünschten Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen