Parkverbot Landskroner Straße Holzwickede

Auf der Landskroner Straße in Holzwickede wurden im Bereich etwa zwischen den Hausnummern 161 und 200 wurden Schilder aufgestellt, die in Fahrrichtung Römerstraße ein absolutes Halteverbot ausweisen.
Bitte lassen Sie mir die entsprechende Verfügung sowie weitere Dokumente zukommen, aus denen die Begründung für diese Maßnahme hervorgeht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. August 2022
  • Frist
    10. September 2022
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Holger Franck
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Holzwickede Details
Von
Holger Franck
Betreff
Parkverbot Landskroner Straße Holzwickede [#256678]
Datum
8. August 2022 19:22
An
Kommunalverwaltung Holzwickede
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf der Landskroner Straße in Holzwickede wurden im Bereich etwa zwischen den Hausnummern 161 und 200 wurden Schilder aufgestellt, die in Fahrrichtung Römerstraße ein absolutes Halteverbot ausweisen. Bitte lassen Sie mir die entsprechende Verfügung sowie weitere Dokumente zukommen, aus denen die Begründung für diese Maßnahme hervorgeht.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Holger Franck Anfragenr: 256678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256678/ Postanschrift Holger Franck << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Holger Franck
Kommunalverwaltung Holzwickede
Ihre Anträge auf Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Anfrage eingegangen und zur Prüf…
Von
Kommunalverwaltung Holzwickede
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anträge auf Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
9. August 2022
Status
Warte auf Antwort
Anfrage eingegangen und zur Prüfung dem DSB vorgelegt.
Kommunalverwaltung Holzwickede
Ihre Anträge auf Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Verweis an den Kreis U…
Von
Kommunalverwaltung Holzwickede
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anträge auf Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW)
Datum
30. August 2022
Status
Warte auf Antwort
Holger Franck
AW: Ihre Anträge auf Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) [#256678] Sehr gee…
An Kommunalverwaltung Holzwickede Details
Von
Holger Franck
Betreff
AW: Ihre Anträge auf Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) [#256678]
Datum
21. September 2022 21:11
An
Kommunalverwaltung Holzwickede
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
antwort-gemeinde-howi-anfrage-ifg-verkehrssituation-ortseingangsschild-und-parkverbot-landskroner-str-2022-08-30.pdf
449,6 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Parkverbot Landskroner Straße Holzwickede“ vom 08.08.2022 (#256678) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. n Ihrem beigefügten Schreiben verweisen Sie an den Kreis Unna, meine Anfrage bezieht sich aber auf die in Ihrer Behörde vorliegenden Informationen im Sinne des IFG NRW, hierbei ist es unerheblich, welche Behörde der Straßenbaulastträger ist. Eine Anfrage an den Kreis Unna in der Sache ist hier einsehbar: https://fragdenstaat.de/a/256679 Ich ersuche Sie dringend um Zusendung der angeforderten Informationen, da andernfalls eine Anrufung der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen unumgänglich ist. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Holger Franck
Kommunalverwaltung Holzwickede
Ihre Anträge auf Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) [#256678] Sehr geehrte…
Von
Kommunalverwaltung Holzwickede
Betreff
Ihre Anträge auf Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) [#256678]
Datum
27. September 2022 19:04
Status
Anfrage abgeschlossen
70,2 KB
217,2 KB
Sehr geehrter Herr Franck, Ihre Anträge auf Zugang zu Informationen nach dem IFG NRW beantworten wir wie folgt; Landskroner Straße Halteverbotsschilder: die von Ihnen angeforderten Dokumente sind Ihnen vom Straßenbaulastträger zugestellt worden. Die von dort übersandten Unterlagen sind identisch mit den hier vorliegenden Dokumenten. Der Vollständigkeit halber finden Sie die Dokumente im Anhang. Ortseingangsschild Wiesenstraße: Die Ortstafel stand illegal an der Wiesenstraße und wurde auf Hinweis der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Unna hin abgebaut bzw. versetzt. Hier gibt es somit keine Unterlagen bzw. einen entsprechenden Vorgang. Verkehrssitution Landskroner Str.: Der Gemeinde Holzwickede liegen keine Informationen oder Hinweise vor, die a.) das Verkehrsaufkommen auf der Landskroner Str. in Holzwickede in den vergangenen 12 Monaten betreffen b.) das Unfallrisiko auf der Landskroner Str. in Holzwickede in den vergangenen 12 Monaten betreffen c.) Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Landskroner Str. in Holzwickede in den vergangenen 12 Monaten betreffen. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Holzwickede
Antrag auf Informationszugang; hier: Ortseingangsschild Wiesenstraße Holzwickede Sehr geehrter Herr Franck, mich …
Von
Kommunalverwaltung Holzwickede
Betreff
Antrag auf Informationszugang; hier: Ortseingangsschild Wiesenstraße Holzwickede
Datum
19. Juni 2023 11:28
Status
Anfrage abgeschlossen
70,2 KB
217,2 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
ihreantrgeaufzugangzuinformationennach.eml
400,7 KB
image001.png
615 Bytes


Sehr geehrter Herr Franck, mich hat eine E-Mail vom LDI erreicht, dass Ihr Antrag bzgl. des Ortseingangsschildes noch nicht beantwortet sei. Mein Kollege, Herr Nettlenbusch, hat mit Mail vom 27.09.2022 auf Ihren Antrag geantwortet und mitgeteilt, dass die Ortstafel illegal an der Wiesenstraße stand und auf Hinweis der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Unna abgebaut bzw. versetzt wurde. Einen Vorgang bzw. Unterlagen gibt es somit nicht. Mit freundlichen Grüßen

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