Parkverstöße in der Augsburger Maximilianstraße

Anfrage an: Stadt Augsburg

1. Anzahl der geahndeten Parkverstöße im Jahr 2021 (Januar bis Dezember) in der gesamten Maximilianstraße in Augsburg werktags zwischen 8.00 und 16.00; Anzahl der Widersprüche gegen die geahndeten Parkverstöße, Anzahl der Bitten um Kulanz

2. Anzahl der geahndeten Parkverstöße im Jahr 2021 (Januar bis Dezember) in der gesamten Maximilianstraße in Augsburg werktags zwischen 16.00 und 20.30; Anzahl der Widersprüche gegen die geahndeten Parkverstöße, Anzahl der Bitten um Kulanz

3. Anzahl der geahndeten Parkverstöße im Jahr 2021 (Januar bis Dezember) in der gesamten Maximilianstraße in Augsburg ohne den Zeitraum werktags zwischen 8.00 und 20.30; Anzahl der Widersprüche gegen die geahndeten Parkverstöße, Anzahl der Bitten um Kulanz

4. Anzahl der geahndeten Parkverstöße im Jahr 2021 (Januar bis Dezember) in der Maximilianstraße 71 (vor dem Standesamt) in Augsburg werktags zwischen 8.00 und 16.00; Anzahl der Widersprüche gegen die geahndeten Parkverstöße, Anzahl der Bitten um Kulanz

5. Anzahl der geahndeten Parkverstöße im Jahr 2021 (Januar bis Dezember) in der Maximilianstraße 71 (vor dem Standesamt) in Augsburg werktags zwischen 16.00 und 20.30; Anzahl der Widersprüche gegen die geahndeten Parkverstöße, Anzahl der Bitten um Kulanz

6. Anzahl der geahndeten Parkverstöße im Jahr 2021 (Januar bis Dezember) in der Maximilianstraße 71 (vor dem Standesamt) in Augsburg ohne den Zeitraum werktags zwischen 8.00 und 20.30; Anzahl der Widersprüche gegen die geahndeten Parkverstöße, Anzahl der Bitten um Kulanz

Als Folge eines Parkverstoßes in der Maximilianstraße in Folge von leicht zu übersehener Beschilderung möchte ich anhand der oben angeforderten Daten genauer erfahren, wie viele Personen von der dortigen Situation betroffen sind und insbesondere prüfen, ob für diese Stelle entsprechend überdurchschnittlich viele Personen Widerspruch gegen das erhobene Entgelt einlegen.

Da ich explizit nicht um personenbezogene Daten bitte, sondern um Summenwerte, gehe ich davon aus, dass Datenschutzgründe nicht gegen eine Herausgabe dieser Informationen sprechen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Januar 2022
  • Frist
    2. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Augsburg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr ge…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Parkverstöße in der Augsburger Maximilianstraße [#239179]
Datum
29. Januar 2022 16:29
An
Stadt Augsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Augsburg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Anzahl der geahndeten Parkverstöße im Jahr 2021 (Januar bis Dezember) in der gesamten Maximilianstraße in Augsburg werktags zwischen 8.00 und 16.00; Anzahl der Widersprüche gegen die geahndeten Parkverstöße, Anzahl der Bitten um Kulanz 2. Anzahl der geahndeten Parkverstöße im Jahr 2021 (Januar bis Dezember) in der gesamten Maximilianstraße in Augsburg werktags zwischen 16.00 und 20.30; Anzahl der Widersprüche gegen die geahndeten Parkverstöße, Anzahl der Bitten um Kulanz 3. Anzahl der geahndeten Parkverstöße im Jahr 2021 (Januar bis Dezember) in der gesamten Maximilianstraße in Augsburg ohne den Zeitraum werktags zwischen 8.00 und 20.30; Anzahl der Widersprüche gegen die geahndeten Parkverstöße, Anzahl der Bitten um Kulanz 4. Anzahl der geahndeten Parkverstöße im Jahr 2021 (Januar bis Dezember) in der Maximilianstraße 71 (vor dem Standesamt) in Augsburg werktags zwischen 8.00 und 16.00; Anzahl der Widersprüche gegen die geahndeten Parkverstöße, Anzahl der Bitten um Kulanz 5. Anzahl der geahndeten Parkverstöße im Jahr 2021 (Januar bis Dezember) in der Maximilianstraße 71 (vor dem Standesamt) in Augsburg werktags zwischen 16.00 und 20.30; Anzahl der Widersprüche gegen die geahndeten Parkverstöße, Anzahl der Bitten um Kulanz 6. Anzahl der geahndeten Parkverstöße im Jahr 2021 (Januar bis Dezember) in der Maximilianstraße 71 (vor dem Standesamt) in Augsburg ohne den Zeitraum werktags zwischen 8.00 und 20.30; Anzahl der Widersprüche gegen die geahndeten Parkverstöße, Anzahl der Bitten um Kulanz Als Folge eines Parkverstoßes in der Maximilianstraße in Folge von leicht zu übersehener Beschilderung möchte ich anhand der oben angeforderten Daten genauer erfahren, wie viele Personen von der dortigen Situation betroffen sind und insbesondere prüfen, ob für diese Stelle entsprechend überdurchschnittlich viele Personen Widerspruch gegen das erhobene Entgelt einlegen. Da ich explizit nicht um personenbezogene Daten bitte, sondern um Summenwerte, gehe ich davon aus, dass Datenschutzgründe nicht gegen eine Herausgabe dieser Informationen sprechen.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Augsburg (Informationsfreiheitssatzung Augsburg). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239179 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239179/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Augsburg
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung vom 29.01.2022 - #239179 Sehr Antragsteller/in wir kommen zurück…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung vom 29.01.2022 - #239179
Datum
10. Februar 2022 16:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir kommen zurück auf Ihren Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung vom 29.01.2022 und übermitteln Ihnen beigefügtes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung vom 29.01.2022 - #239179 [#239179] Sehr geehrte Damen und Her…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung vom 29.01.2022 - #239179 [#239179]
Datum
14. Februar 2022 21:26
An
Stadt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin derzeit kein Einwohner der Stadt Augsburg, bin allerdings in Augsburg geboren und zur Schule gegangen. Ich freue mich deshalb, wenn ich hier eine Information erhalten kann. Am Ende kenne ich in Augsburg allerdings auch genügend Personen, die diesen Antrag nochmals für mich stellen können. Am Ende ist es für Sie wie auch mich leichter, wenn Sie direkt diesen Antrag bearbeiten, als diesen erst abzulehnen und anschließend den identischen, durch eine andere Person gestellten Antrag bearbeiten. Ich hoffe, mit diesen Argumenten überzeugt zu haben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239179 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239179/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Stadt Augsburg
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung vom 29.01.22 - #239179 Sehr Antragsteller/in zu Ihrem Antrag nac…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung vom 29.01.22 - #239179
Datum
15. Februar 2022 12:30
Status
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung vom 29.01.2022 übermitteln wir Ihnen den angehängten Bescheid. Mit freundlichen Grüßen