Parplätze auf der Fahrbahn "iddelsfelder Hardt"

Anordnung und Verkehrszeichenplan zur Beschilderung und Markierung der Parkplätze auf der Fahrbahn der Straße "Iddelsfelder Hardt" gegenüber der Einfahrt zum Tierheim Dellbrück.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Juni 2022
  • Frist
    16. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Parplätze auf der Fahrbahn "iddelsfelder Hardt" [#251422]
Datum
14. Juni 2022 13:38
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anordnung und Verkehrszeichenplan zur Beschilderung und Markierung der Parkplätze auf der Fahrbahn der Straße "Iddelsfelder Hardt" gegenüber der Einfahrt zum Tierheim Dellbrück.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251422 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251422/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Es liegen seitens der Straßenverkehrsbeh…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Ber-WG: Parplätze auf der Fahrbahn "iddelsfelder Hardt" [#251422]
Datum
4. Juli 2022 08:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Es liegen seitens der Straßenverkehrsbehörde keine verkehrsrechtlichen Anordnungen zur Beschilderung und Markierung im besagten Bereich vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, zu diesem Sachverhalt schrieb mir die Polizei Koeln: > Laut Stadt Köln liegt v…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ber-WG: Parplätze auf der Fahrbahn "iddelsfelder Hardt" [#251422]
Datum
14. Juli 2022 14:47
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zu diesem Sachverhalt schrieb mir die Polizei Koeln: > Laut Stadt Köln liegt vom zuständigen Bauaufsichtsamt eine Genehmigung für die Errichtung von Stellplätzen an der beschriebenen Örtlichkeit vor. Wenn das stimmt, dann haben Sie meine IFG-Anfrage vom 14. Juni nicht korrekt beantwortet. Telefonisch habe ich die Aussage vom Bauaufsichtsamt, dass sie sich dafuer nicht fuer zustaendig halten, da es sich "nicht um eine baurechtliche Sache handelt". Ich kann das nicht beurteilen; ich habe aus dieser IFG-Anfrage die Aussage der Stadt Koeln, dass keine Genehmigung erteilt wurde, jedoch behauptet die Polizei das Gegenteil. Ich bitte um Richtigstellung, und beantrage weiterhin Einsicht in die entsprechende Akte. Die gesetzliche Frist dafuer wird uebermorgen ablaufen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251422 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251422/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Parplätze auf der Fahrbahn "iddelsfelder Hardt"“ [#251422]
Datum
17. August 2022 13:44
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/251422/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es von der Stadt Koeln widerspruechliche Angaben darueber gibt, ob die angefragte Genehmigung erteilt wurde. Als Antwort auf diese IFG-Anfrage antwortete die Stadt Koeln am 4. Juli, dass keine Genehmigung erteilt wurde. Der Polizei Koeln gab die Stadt Koeln jedoch an, dass sehr wohl eine Genehmigung erteilt wurde. Meine Rueckfrage vom 14. Juli hat die Stadt Koeln bislang ignoriert. Die gesetzliche Frist fuer meinen urspruenglichen Antrag ist am 16. Juli abgelaufen, und die gesetzliche Frist fuer meine Rueckfrage ist am 15. August abgelaufen. Somit verletzt die Stadt Koeln meine Rechte nach IFG NRW, und hat zusaetzlich mutmasslich Falschangaben gemacht (entweder gegenueber mir oder gegenueber der Polizei). Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 251422.pdf Anfragenr: 251422 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251422/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Kommunalverwaltung Köln
AW: Mü. / Mein AZ: 209.2.3.2.3-5874/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Parkplätze auf der Fahrbahn "Idde…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Mü. / Mein AZ: 209.2.3.2.3-5874/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Parkplätze auf der Fahrbahn "Iddelsfelder Hardt"
Datum
29. August 2022 14:40
Status
image003.png
8,1 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe ihre E-mail bzw. Anfrage an das die zuständige Abteilung für Bauordnungsangelegenheiten weitergeleitet: Bei Rückfragen wenden sie sich bitte per Email an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Vielen Dank. Hinweis in eigener Sache: Über unsere neue Internetseite, die Sie über diesen Link<https://www.stadt-koeln.de/leben-in-k...> erreichen, erhalten Sie einfach auffindbar all unsere Informationen zum Thema Bauanträge und Genehmigungen und vieles mehr! Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 209.2.3.2.3-5874/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Parkplätze auf der Fahrbahn "Iddelsfelder H…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 209.2.3.2.3-5874/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Parkplätze auf der Fahrbahn "Iddelsfelder Hardt"
Datum
25. Oktober 2022 09:20
Status
Mein AZ: 209.2.3.2.3.5874/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 14.06.2022, hier: Parkplätze auf der Fahrbahn "Iddelsfelder Hardt" Sehr << Antragsteller:in >> das Bauaufsichtsamt teilte mir am 05.10.2022 mit, dass alle begehrten Unterlagen hinsichtlich der Stellplätze sowie der damit verbundenen Waldrodung (aus dem Baugenehmigungsverfahren mit dem Aktenzeichen 63/B29/2556/2020) Ihnen mit E-Mail vom 11.08.2022 zur Verfügung gestellt wurden. Dies wurde mir bereits rein informell ebenfalls mit der E-Mail vom 17.08.2022 mitgeteilt (Mein AZ: 209.3.3.2-3632/22 Iddelsfelder Hardt, Ihre Anfrage #246322). Eine darüberhinausgehende Auswertung der Informationen, insbesondere im rechtlichen Sinne, werde nicht erteilt. Dem Bauaufsichtsamt liege weder eine Anordnung noch ein Verkehrszeichenplan zur Beschilderung und Markierung der Parkplätze auf der Fahrbahn der Straße "Iddelsfelder Hardt" vor. Damit gelten die Anfragen #251422, 246321, 246322 hier als abgeschlossen. Ich hoffe, dass wir Ihnen durch unser Tätigwerden weiterhelfen konnten. Mit freundlichen Grüßen