Partner im Ausland besuchen

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Mein Partner lebt in Frankreich. Wir befinden uns leider noch in keiner eingetragenen Partnerschaft. Darf ich ihn trotzdem trotz Reisewarnung besuchen, oder er mich? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Es handelt sich dabei ja nicht um Tourismus, sondern einfach um einen Besuch inbder Wohnung des anderen über einen bestimmten Zeitraum hinweg.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    29. April 2020
  • Frist
    3. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
Michelle Wagner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mein Partne…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Michelle Wagner
Betreff
Partner im Ausland besuchen [#185674]
Datum
29. April 2020 20:22
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mein Partner lebt in Frankreich. Wir befinden uns leider noch in keiner eingetragenen Partnerschaft. Darf ich ihn trotzdem trotz Reisewarnung besuchen, oder er mich? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Es handelt sich dabei ja nicht um Tourismus, sondern einfach um einen Besuch inbder Wohnung des anderen über einen bestimmten Zeitraum hinweg.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michelle Wagner Anfragenr: 185674 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185674 Postanschrift Michelle Wagner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michelle Wagner

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Auswärtiges Amt
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrte Frau Wagner, vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Aus…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10425515] Partner im Ausland besuchen [#185674]
Datum
7. Mai 2020 12:49
Status
Anfrage abgeschlossen
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrte Frau Wagner, vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amts. Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfrei heitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtliche n Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmit tel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann: Sie müssten die Reise- und Sicherheitshinweise für Frankreich, die Sie auf der folgenden Seite einsehen können, beachten: www.diplo.de/sicherreisen EINREISE NACH DEUTSCHLAND: Die Zuständigkeit hierfür liegt NICHT im Auswärtig en Amt. Wichtige Informationen dazu finden Sie bei den zuständigen Stellen: BUNDESINNENMINISTERIUM: - Im Hinblick auf Grenzkontrollen, Quarantäne, Befugnisse der Bundespolizei, A ussteigekarten, Zug- und Flugverkehr: www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/them… schutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html BUNDESGESUNDHEITSMINISTERIUM: - Fragen zu den Auswirkungen des Corona-Virus auch auf (Wieder-)Einreisen nac h Deutschland: www.bundesgesundheitsministerium.de/cor… BUNDESPOLIZEI: -Zu konkreten Fallkonstellationen im Zusammenhang mit den Grenzkontrollen und der Einreise nach Deutschland: www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles… /200317_faq.html Mit freundlichen Grüßen