Partner im Ausland besuchen
Anfrage an:
Auswärtiges Amt
Mein Partner lebt in Frankreich. Wir befinden uns leider noch in keiner eingetragenen Partnerschaft. Darf ich ihn trotzdem trotz Reisewarnung besuchen, oder er mich? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Es handelt sich dabei ja nicht um Tourismus, sondern einfach um einen Besuch inbder Wohnung des anderen über einen bestimmten Zeitraum hinweg.
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum29. April 2020
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3. Juni 2020
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