Partnerschaftsvereinbarung Pumpspeicherwerk Lippe / Workshop-Ergebnisse
Ergebnisse des / der Workshops zu verbindlichen Details der Grundstückssicherung gem. § 5, Abs. 5.2.a, der Partnerschaftsvereinbarung Pumpspeicherwerk Lippe.
Im Juli 2013 wurde die Partnerschaftsvereinbarung Pumpspeicherwerk Lippe von den Parteien Kreis Lippe (KL) sowie Hochtief Solutions AG (HT) unterzeichnet.
§ 5 Leistungserbringung und Kostentragung
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5.2. KL wird bei der Entwicklung des Projektes innerhalb der unter § 7 angegebenen Laufzeit der Vereinbarung die folgenden Dienstleistungen übernehmen.
a. Hilfestellung zur Sicherung der Grundstücke .....
Dabei verstehen die Parteien unter Sicherung die Eintragung von Auflassungsvormerkungen im Grundbuch des jeweiligen Grundstücks. Für weitere verbindliche Details der Grundstückssicherung vereinbaren die Parteien die Durchführung eines Workshops nach Abschluss der Vereinbarung.
Zur Entwicklung und Realisierung des Projektes wurde am 09.08.2013 eine Projektgesellschaft, nämlich die PSW Lippe GmbH, gegründet, siehe § 4, Absatz 4.2.. Alle Rechte und Pflichten von HT aus der Partnerschaftsvereinbarung gingen auf die Projektgesellschaft PSW Lippe GmbH über, siehe § 4, Absatz 4.5..
Die Erarbeitung weiterer verbindlicher Details wurde somit durch die beteiligten Parteien Kreis Lippe (KL) und Hochtief Solutions AG (HT) oder aber, nach Gründung der Projektgesellschaft, durch die beteiligten Parteien KL und PSW Lippe GmbH durchgeführt.
Über diese mittels Workshop/s festgelegten, verbindlichen weiteren Details der Grundstückssicherung, siehe § 5, Absatz 5.2.a der Partnerschaftsvereinbarung Pumpspeicherwerk Lippe, wollen Sie mir bitte umfassende Informationen zukommen lassen.
Anfrage erfolgreich
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Datum16. März 2015
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17. April 2015
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