Partnerschaftsvereinbarung Pumpspeicherwerk Lippe / Workshop-Ergebnisse

Anfrage an: Kreis Lippe

Ergebnisse des / der Workshops zu verbindlichen Details der Grundstückssicherung gem. § 5, Abs. 5.2.a, der Partnerschaftsvereinbarung Pumpspeicherwerk Lippe.

Im Juli 2013 wurde die Partnerschaftsvereinbarung Pumpspeicherwerk Lippe von den Parteien Kreis Lippe (KL) sowie Hochtief Solutions AG (HT) unterzeichnet.

§ 5 Leistungserbringung und Kostentragung
.....
5.2. KL wird bei der Entwicklung des Projektes innerhalb der unter § 7 angegebenen Laufzeit der Vereinbarung die folgenden Dienstleistungen übernehmen.

a. Hilfestellung zur Sicherung der Grundstücke .....
Dabei verstehen die Parteien unter Sicherung die Eintragung von Auflassungsvormerkungen im Grundbuch des jeweiligen Grundstücks. Für weitere verbindliche Details der Grundstückssicherung vereinbaren die Parteien die Durchführung eines Workshops nach Abschluss der Vereinbarung.

Zur Entwicklung und Realisierung des Projektes wurde am 09.08.2013 eine Projektgesellschaft, nämlich die PSW Lippe GmbH, gegründet, siehe § 4, Absatz 4.2.. Alle Rechte und Pflichten von HT aus der Partnerschaftsvereinbarung gingen auf die Projektgesellschaft PSW Lippe GmbH über, siehe § 4, Absatz 4.5..

Die Erarbeitung weiterer verbindlicher Details wurde somit durch die beteiligten Parteien Kreis Lippe (KL) und Hochtief Solutions AG (HT) oder aber, nach Gründung der Projektgesellschaft, durch die beteiligten Parteien KL und PSW Lippe GmbH durchgeführt.

Über diese mittels Workshop/s festgelegten, verbindlichen weiteren Details der Grundstückssicherung, siehe § 5, Absatz 5.2.a der Partnerschaftsvereinbarung Pumpspeicherwerk Lippe, wollen Sie mir bitte umfassende Informationen zukommen lassen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. März 2015
  • Frist
    17. April 2015
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Ilona Kock
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreis Lippe Details
Von
Ilona Kock
Betreff
Partnerschaftsvereinbarung Pumpspeicherwerk Lippe / Workshop-Ergebnisse [#8873]
Datum
16. März 2015 13:40
An
Kreis Lippe
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ergebnisse des / der Workshops zu verbindlichen Details der Grundstückssicherung gem. § 5, Abs. 5.2.a, der Partnerschaftsvereinbarung Pumpspeicherwerk Lippe. Im Juli 2013 wurde die Partnerschaftsvereinbarung Pumpspeicherwerk Lippe von den Parteien Kreis Lippe (KL) sowie Hochtief Solutions AG (HT) unterzeichnet. § 5 Leistungserbringung und Kostentragung ..... 5.2. KL wird bei der Entwicklung des Projektes innerhalb der unter § 7 angegebenen Laufzeit der Vereinbarung die folgenden Dienstleistungen übernehmen. a. Hilfestellung zur Sicherung der Grundstücke ..... Dabei verstehen die Parteien unter Sicherung die Eintragung von Auflassungsvormerkungen im Grundbuch des jeweiligen Grundstücks. Für weitere verbindliche Details der Grundstückssicherung vereinbaren die Parteien die Durchführung eines Workshops nach Abschluss der Vereinbarung. Zur Entwicklung und Realisierung des Projektes wurde am 09.08.2013 eine Projektgesellschaft, nämlich die PSW Lippe GmbH, gegründet, siehe § 4, Absatz 4.2.. Alle Rechte und Pflichten von HT aus der Partnerschaftsvereinbarung gingen auf die Projektgesellschaft PSW Lippe GmbH über, siehe § 4, Absatz 4.5.. Die Erarbeitung weiterer verbindlicher Details wurde somit durch die beteiligten Parteien Kreis Lippe (KL) und Hochtief Solutions AG (HT) oder aber, nach Gründung der Projektgesellschaft, durch die beteiligten Parteien KL und PSW Lippe GmbH durchgeführt. Über diese mittels Workshop/s festgelegten, verbindlichen weiteren Details der Grundstückssicherung, siehe § 5, Absatz 5.2.a der Partnerschaftsvereinbarung Pumpspeicherwerk Lippe, wollen Sie mir bitte umfassende Informationen zukommen lassen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Ilona Kock <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ilona Kock
Kreis Lippe
Sehr geehrte Frau Kock, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie begehren Informationen über Ergebnisse des / d…
Von
Kreis Lippe
Betreff
Partnerschaftsvereinbarung Pumpspeicherwerk Lippe / Workshop-Ergebnisse [#8873]
Datum
9. April 2015 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Kock, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie begehren Informationen über Ergebnisse des / der Workshops zu verbindlichen Details der Grundstückssicherung gem. § 5, Abs. 5.2.a, der Partnerschaftsvereinbarung Pumpspeicherwerk Lippe. Leider ist mir eine positive Beantwortung Ihres Anliegens nicht möglich, da die begehrten Informationen beim Kreis Lippe nicht vorliegen. Die von Ihnen angesprochene Grundstückssicherung ist meines Wissens derzeit noch nicht abgeschlossen. Dieses Thema wurde bisher eigenständig durch die PSW Lippe GmbH durchgeführt; der Kreis Lippe war darin nicht involviert. Insoweit ist kein Workshop hierzu durchgeführt worden. Dies wurde Ihrem Ehemann, Herrn Uwe Kock, bereits in mehreren Schreiben mitgeteilt. Sollten Sie Informationen zu bisher erfolgten Maßnahmen für die Grundstückssicherung wünschen, wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber an die PSW Lippe GmbH. Weitere Informationen finden Sie unter www.psw-lippe.de<http://www.psw-lippe.de>. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag

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Ilona Kock
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für die Beantwortung meiner Anfrage. Dass, lt. Ihrer Aussage im Schrei…
An Kreis Lippe Details
Von
Ilona Kock
Betreff
AW: Partnerschaftsvereinbarung Pumpspeicherwerk Lippe / Workshop-Ergebnisse [#8873]
Datum
10. April 2015 13:44
An
Kreis Lippe
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für die Beantwortung meiner Anfrage. Dass, lt. Ihrer Aussage im Schreiben v. 09.04.15, bisher kein Workshop mit den Beteiligten Kreis Lippe und PSW Lippe GmbH stattgefunden hat, wurde trotz mehrerer Anfragen meines Ehemannes diesem von Seiten des Kreises bis heute nicht mitgeteilt. Insoweit ist Ihre Aussage nicht korrekt. Freundliche Grüße Ilona Kock ... Mit freundlichen Grüßen Ilona Kock Anfragenr: 8873 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>