Passantenzählungen im Billweg in Siegen

Die vollständigen Unterlagen der in der Vorlage 1812/2013 (Ratsinformationssystem der Stadt Siegen) erwähnten Passantenzählungen einschließlich vorliegender Rohdaten, Formulare, Handbücher/Anweisungen zur Durchführung der Zählungen, Berechnungen etc. .

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Juli 2013
  • Frist
    13. August 2013
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Siegen Details
Von
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Betreff
Passantenzählungen im Billweg in Siegen
Datum
11. Juli 2013 11:43
An
Kommunalverwaltung Siegen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die vollständigen Unterlagen der in der Vorlage 1812/2013 (Ratsinformationssystem der Stadt Siegen) erwähnten Passantenzählungen einschließlich vorliegender Rohdaten, Formulare, Handbücher/Anweisungen zur Durchführung der Zählungen, Berechnungen etc. .
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Passantenzählungen im Billweg in Siegen&q…
An Kommunalverwaltung Siegen Details
Von
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Betreff
AW: Passantenzählungen im Billweg in Siegen
Datum
25. August 2013 15:10
An
Kommunalverwaltung Siegen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Passantenzählungen im Billweg in Siegen" vom 11.07.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Woche, 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in

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Kommunalverwaltung Siegen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, da ich keinerlei Erfahrung mit einer Informationsfreiheitsanfrage habe, kenn…
Von
Kommunalverwaltung Siegen
Betreff
AW: Passantenzählungen im Billweg in Siegen
Datum
26. August 2013 15:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, da ich keinerlei Erfahrung mit einer Informationsfreiheitsanfrage habe, kenne ich die Fristen leider nicht. Ich bitte um Entschuldigung. Der Fehler liegt bei mir. Ich habe Ihre Anfrage seinerzeit weiter gleitet, nur leider nicht mit dem konkreten Auftrag Ihnen direkt zu antworten. Die Zählung im Billweg erfolgte durch unsere Abteilung Stadtentwicklung, Wirtschafts- und Strukturförderung auf Wunsch des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Stadthallen und Liegenschaften. Wann und was gezählt wurde, können Sie den beigefügten Anlagen entnehmen. In der Hoffnung Ihnen noch früh genug Auskunft gegeben zu haben verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Anke Schreiber