Sehr geehrtAntragsteller/in
ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Bei der von Ihnen angegebenen Anschrift:
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handelt es sich um keine gültige und zustellungsfähige Postanschrift.
Bei dem IFG-Verfahren handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, für das die Maßstäbe des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) gelten. Der Zugang nach IFG setzt einen Antrag voraus. Mit diesem Antrag tritt der Antragsteller in Rechtsbeziehung zu der Behörde, wodurch zwischen ihm und der Behörde ein Verfahrensrechtsverhältnis begründet wird. Mit der Tätigkeit der Behörde (aufgrund des Antrags) beginnt das Verwaltungsverfahren (vgl. § 22 Satz 2 Nr. 1 VwVfG).
Abgesehen davon, dass durch ein Verwaltungsverfahren für die Verfahrensbeteiligten Rechte und Pflichten begründet werden (vgl. §§ 29, 30 VwVfG), kann ein (Verfahrens-) Rechtsverhältnis nur zwischen konkreten, individualisierbaren und beteiligungsfähigen Rechtssubjekten entstehen.
Das Verwaltungsverfahren endet mit einem (stattgebenden oder ablehnenden) Verwaltungsakt, der erst mit seiner Bekanntgabe wirksam wird (§ 41 Abs. 1 S. 1 VwVfG). Zu dieser bedarf es gem. § 37 Abs. 1 VwVfG der bestimmten Angabe des Adressaten des Verwaltungsaktes. Diese kann nicht gewährt werden, wenn die Behörde Zweifel an der Identität des Antragsstellers hat. Auch im Hinblick auf eine Reihe weiterer Aspekte wie die Bestandskraft des Verwaltungsaktes, die mögliche Kostenerhebung, die Korrektur von fehlerhaften Entscheidungen/Maßnahmen, die Aufhebung von Verwaltungsakten etc. ist regelmäßig die Kenntnis der Identität des Antragstellers erforderlich.
In jüngster Zeit hat die Zahl von Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die vermutlich unter Nutzung von Pseudonymen, also nicht unter Offenlegung der Identität des Antragstellers, gestellt werden, deutlich zugenommen. Um möglichen Zweifeln an der Identität von Antragstellern vorzubeugen, verlangen wir daher grundsätzlich die Angabe einer zustellungsfähigen Adresse.
Ich bitte um Ihr Verständnis, dass weitere E-Mails/Anträge Ihrerseits ohne Nennung Ihrer gültigen und zustellungsfähigen Postanschrift nicht mehr beantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen