Passierscheine für Mitarbeitende BMWK während der Corona-Pandemie zur Umgehung der angeordneten Ausgangssperren

Im Zuge der Corona-Pandemie stellten Behörden für ihre Mitarbeitenden ab März 2020 sogenannte „Passierscheine“ aus, die dem oder der Inhaber:in eine Umgehung der Ausgangssperre ermöglichte, um z.B. trotz möglicher polizeilicher Kontrollen weiterhin die Dienststätte zu erreichen (Stichwort „systemrelevant“).
Bitte übermitteln Sie mir:
- die Anzahl der für Ihre Mitarbeitenden ausgestellten Passierscheine
- die Kriterien, nach denen ausgewählt wurde, welche Mitarbeitenden einen Passierschein erhalten
- Blanko-Muster der bei Ihnen ausgegebenen Passierscheine
- gesetzliche Grundlage oder Anordnung Ihrer Hausleitung zur Ausstellung von Passierscheinen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juli 2022
  • Frist
    23. August 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Zuge der Coron…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Passierscheine für Mitarbeitende BMWK während der Corona-Pandemie zur Umgehung der angeordneten Ausgangssperren [#253713]
Datum
20. Juli 2022 13:27
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Zuge der Corona-Pandemie stellten Behörden für ihre Mitarbeitenden ab März 2020 sogenannte „Passierscheine“ aus, die dem oder der Inhaber:in eine Umgehung der Ausgangssperre ermöglichte, um z.B. trotz möglicher polizeilicher Kontrollen weiterhin die Dienststätte zu erreichen (Stichwort „systemrelevant“). Bitte übermitteln Sie mir: - die Anzahl der für Ihre Mitarbeitenden ausgestellten Passierscheine - die Kriterien, nach denen ausgewählt wurde, welche Mitarbeitenden einen Passierschein erhalten - Blanko-Muster der bei Ihnen ausgegebenen Passierscheine - gesetzliche Grundlage oder Anordnung Ihrer Hausleitung zur Ausstellung von Passierscheinen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253713/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Passierscheine für Mitarbeitende BMWK während …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Passierscheine für Mitarbeitende BMWK während der Corona-Pandemie zur Umgehung der angeordneten Ausgangssperren [#253713]
Datum
23. August 2022 11:57
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Passierscheine für Mitarbeitende BMWK während der Corona-Pandemie zur Umgehung der angeordneten Ausgangssperren“ vom 20.07.2022 (#253713) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihren IFG-Antrag vom 20.07.2022 und Ihre E-Mail vom 23.0…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Passierscheine für Mitarbeitende BMWK während der Corona-Pandemie zur Umgehung der angeordneten Ausgangssperren [#253713]
Datum
1. September 2022 15:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihren IFG-Antrag vom 20.07.2022 und Ihre E-Mail vom 23.08.2022 möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Bearbeitung Ihres Antrags noch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen wird. Gründe hierfür sind insbesondere der erhöhte Abstimmungsbedarf innerhalb des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz im Zusammenhang mit Ihrem Antrag sowie die aktuell besonders starke Arbeitsbelastung aufgrund der momentanen politischen Lage. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
IFG-Anfrage: Passierscheine Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank, dass Sie angesichts der aktuellen…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
IFG-Anfrage: Passierscheine
Datum
21. September 2022 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank, dass Sie angesichts der aktuellen Lage Verständnis dafür hatten, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Ihr Auskunftsersuchen vom 20.07.2022 auf Grundlage des § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nicht so umgehend, wie gesetzlich vorgesehen, beantworten konnte. Ich beantworte Ihre Fragen nun wie folgt: 1. Anzahl der für die Mitarbeitenden ausgestellten Passierscheine: Insgesamt wurden ab März 2020 im BMWK ca. 400 Passierscheine ausgestellt, die aber in der Praxis nicht zum Einsatz gekommen sind. 2. Kriterien, nach denen ausgewählt wurde, welche Mitarbeitenden einen Passierschein erhalten: Hier war es den Fachabteilungen des Hauses überlassen, individuell sog. "Funktionspersonal" zu identifizieren, das jeweils für die Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Abteilungen als unverzichtbar eingestuft wurde. 3. Blanko-Muster der ausgegebenen Passierscheine: Der Mitarbeiterin/ dem Mitarbeiter des Ministeriums wurde namentlich mit Titel und Amtsbezeichnung bescheinigt, mit Aufgaben zur Sicherstellung der grundlegenden Funktionsfähigkeit des BMWK, die der Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen dienen, betraut zu sein. Im Namen des Zentralabteilungsleiters wurde um Gewährung des Durchlasses durch alle Sperrzonen gebeten, die zur Durchführung ihrer Dienstgeschäfte zu durchqueren waren sowie zu den einzelnen BMWi-Liegenschaften in Bonn und Berlin. 4. Gesetzliche Grundlage oder Anordnung der Hausleitung zur Ausstellung von Passierscheinen: Bei den Passierscheinen handelte es sich lediglich um Bestätigungen der Dienststelle, dass die jeweiligen Inhaber für die Funktion des Ministeriums unentbehrlich sind. Es handelt es sich hierbei weder um Eingriffsverwaltung, noch um rechtlich verbindlichen Passierscheine im eigentlichen Sinne, sondern lediglich um Bitten an die kontrollierenden Polizeibeamten, die jeweiligen Beschäftigen zur Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben durchzulassen. Ich hoffe, dass ich Ihrem Informationsinteresse Rechnung tragen konnte. Diese Information ergeht gebühren- und auslagenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit Sitz in Berlin und Bonn erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen