Passierscheine für Mitarbeitende SenWGPG während der Corona-Pandemie zur Umgehung der angeordneten Ausgangssperren

Im Zuge der Corona-Pandemie stellten Behörden für ihre Mitarbeitenden ab März 2020 sogenannte „Passierscheine“ aus, die dem oder der Inhaber:in eine Umgehung der Ausgangssperre ermöglichte, um z.B. trotz möglicher polizeilicher Kontrollen weiterhin die Dienststätte zu erreichen (Stichwort „systemrelevant“).
Bitte übermitteln Sie mir:
- die Anzahl der für Ihre Mitarbeitenden ausgestellten Passierscheine
- die Kriterien, nach denen ausgewählt wurde, welche Mitarbeitenden einen Passierschein erhalten
- Blanko-Muster der bei Ihnen ausgegebenen Passierscheine
- gesetzliche Grundlage oder Anordnung Ihrer Hausleitung zur Ausstellung von Passierscheinen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. August 2022
  • Frist
    6. September 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Passierscheine für Mitarbeitende SenWGPG während der Corona-Pandemie zur Umgehung der angeordneten Ausgangssperren [#256279]
Datum
3. August 2022 20:16
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Zuge der Corona-Pandemie stellten Behörden für ihre Mitarbeitenden ab März 2020 sogenannte „Passierscheine“ aus, die dem oder der Inhaber:in eine Umgehung der Ausgangssperre ermöglichte, um z.B. trotz möglicher polizeilicher Kontrollen weiterhin die Dienststätte zu erreichen (Stichwort „systemrelevant“). Bitte übermitteln Sie mir: - die Anzahl der für Ihre Mitarbeitenden ausgestellten Passierscheine - die Kriterien, nach denen ausgewählt wurde, welche Mitarbeitenden einen Passierschein erhalten - Blanko-Muster der bei Ihnen ausgegebenen Passierscheine - gesetzliche Grundlage oder Anordnung Ihrer Hausleitung zur Ausstellung von Passierscheinen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256279/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 3. August 2022 auf Er…
Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Betreff
WG: Passierscheine für Mitarbeitende SenWGPG während der Corona-Pandemie zur Umgehung der angeordneten Ausgangssperren [#256279]
Datum
10. August 2022 15:49
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 3. August 2022 auf Erteilung einer Auskunft nach dem IFG. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall längere Zeit in Anspruch nehmen (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden), werden wir Sie darüber informieren. Die VGebO sieht für Aktenauskunfts- und Akteneinsichtsersuchen je nach Verwaltungsaufwand einen Gebührenrahmen zwischen 5 Euro und 500 Euro vor, § 1 VGebO, Tarifstelle 1004 b). Nur mündliche Auskünfte, die nicht mit einem besonderen Arbeitsaufwand verbunden sind, sind gebührenfrei. Die endgültige Höhe bemisst sich nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand. Der Verwaltungsaufwand wird in Ihrem Fall voraussichtlich im niedrigen bis mittleren Bereich liegen. Für die Anfertigung von Fotokopien bis zum Format DIN A 3, schwarzweiß entstehen je Fotokopie Gebühren in Höhe von 0,15 Euro, § 1 VGebO, Tarifstelle 1004 d). Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage vom 3. August 2022 kann ich Ihnen folgende Auskunft erte…
Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Betreff
Re: Passierscheine für Mitarbeitende SenWGPG während der Corona-Pandemie zur Umgehung der angeordneten Ausgangssperren [#256279]
Datum
23. November 2022 17:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage vom 3. August 2022 kann ich Ihnen folgende Auskunft erteilen: 1. Anzahl der für die Mitarbeitenden ausgestellten Passierscheine: Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (zuvor die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung) hat keine "Passierscheine" ausgestellt. Seit dem 01.01.2020 wurden jedoch insgesamt 479 Dienstausweise mit der Sonderkennzeichnung in Form eines roten Großbuchstaben "K" sowie dem Hinweis "Mitglied im Katastrophenschutzstab" für die Mitarbeitenden ausgestellt. 2. Kriterien, nach denen ausgewählt wurde, welche Mitarbeitenden einen Passierschein erhalten: Es wurden keine Passierscheine ausgestellt. Das Kriterium für die Ausgabe eines Dienstausweises mit Sonderkennzeichnung bestand allein in der Zugehörigkeit zur Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung als Dienstkraft. 3. Blanko-Muster der ausgegebenen Passierscheine: Es wurden keine Passierscheine ausgestellt. 4. Gesetzliche Grundlage oder Anordnung der Hausleitung zur Ausstellung von Passierscheinen: Weder die Ausstellung von Passierscheinen noch die Ausstellung von Dienstausweisen mit Sonderkennzeichnung bedarf einer gesonderten rechtlichen Grundlage. Die Ausstellung der Dienstausweise stellt keinen Eingriff dar, für den eine gesetzliche Grundlage erforderlich wäre. Mit freundlichen Grüßen