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Passivsammler in Hamburg

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Abendblatt-Artikel vom 25.07.2017 (http://m.abendblatt.de/hamburg/harburg/article211351809/Winsener-Strasse-da-ist-dicke-Luft.html) setzt die BUE regelhaft Passivsammler ein, um die Stickoxidbelastung an Straßen zu bestimmen, an denen keine Messstationen vorhanden sind, so z. B. am Alten Postweg und der Winsener Straße.

Der Pressesprecher der Behörde wird dabei wie folgt zitiert:

"Die Passivsammler werden einmal im Monat ausgewertet und daraus ein Mittelwert errechnet."

Bitte teilen Sie mir vor diesem Hintergrund mit:

a) An welche Straßen in Hamburg sind entsprechende Passivsammler vorhanden?

b) Wie lauten die jeweiligen Daten der Standorte (genauer Ort, z. B. Hausnummer, Entfernung zur Straße und Höhe über der Straße)?

c) Wie lauten die monatlich gemittelten Werte der jeweiligen Passivsammler für die letzten 12 Monate (bitte NO2/NOx-Werte je Passivsammler je Monat angeben)?

d) Sofern an den unter b genannten Orten noch andere Luftschadstoffe als Stickoxide ermittelt werden (z.B. PM10 oder PM2,5) teilen Sie mir bitte die entsprechenden Befunde analog zu Punkt c mit.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juli 2017
  • Frist
    29. August 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, laut Abendblatt-Artikel …
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Passivsammler in Hamburg [#24141]
Datum
28. Juli 2017 06:30
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, laut Abendblatt-Artikel vom 25.07.2017 (http://m.abendblatt.de/hamburg/harburg/article211351809/Winsener-Strasse-da-ist-dicke-Luft.html) setzt die BUE regelhaft Passivsammler ein, um die Stickoxidbelastung an Straßen zu bestimmen, an denen keine Messstationen vorhanden sind, so z. B. am Alten Postweg und der Winsener Straße. Der Pressesprecher der Behörde wird dabei wie folgt zitiert: "Die Passivsammler werden einmal im Monat ausgewertet und daraus ein Mittelwert errechnet." Bitte teilen Sie mir vor diesem Hintergrund mit: a) An welche Straßen in Hamburg sind entsprechende Passivsammler vorhanden? b) Wie lauten die jeweiligen Daten der Standorte (genauer Ort, z. B. Hausnummer, Entfernung zur Straße und Höhe über der Straße)? c) Wie lauten die monatlich gemittelten Werte der jeweiligen Passivsammler für die letzten 12 Monate (bitte NO2/NOx-Werte je Passivsammler je Monat angeben)? d) Sofern an den unter b genannten Orten noch andere Luftschadstoffe als Stickoxide ermittelt werden (z.B. PM10 oder PM2,5) teilen Sie mir bitte die entsprechenden Befunde analog zu Punkt c mit. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Passivsammler in Hamburg [#24141]
Datum
28. Juli 2017 08:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in nachfolgend erhalten Sie die Antworten auf Ihre Fragen zu den Passivsammlermessungen …
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
WG: Passivsammler in Hamburg [#24141]
Datum
24. August 2017 17:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in nachfolgend erhalten Sie die Antworten auf Ihre Fragen zu den Passivsammlermessungen in Hamburg. a) An welche Straßen in Hamburg sind entsprechende Passivsammler vorhanden? Mit Hilfe von sogenannten Passivsammlern lässt sich die NO2-Konzentration als Monatsmittelwert orientierend erfassen. Die Ergebnisse werden nach Abschluss des jeweiligen Messprogrammes im Transparenzportal veröffentlicht. (Verschlagwortung „orientierende NO2-Messungen“ unter transparenz.hamburg.de) b) Wie lauten die jeweiligen Daten der Standorte (genauer Ort, z. B. Hausnummer, Entfernung zur Straße und Höhe über der Straße)? Siehe Antwort zu Frage a) c) Wie lauten die monatlich gemittelten Werte der jeweiligen Passivsammler für die letzten 12 Monate (bitte NO2/NOx-Werte je Passivsammler je Monat angeben)? Siehe Antwort zu Frage a). d) Sofern an den unter b genannten Orten noch andere Luftschadstoffe als Stickoxide ermittelt werden (z.B. PM10 oder PM2,5) teilen Sie mir bitte die entsprechenden Befunde analog zu Punkt c mit. Entfällt. Siehe Antwort zu Frage a) Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung. Meine Anfrage ist damit abgeschlossen. Mit freun…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Passivsammler in Hamburg [#24141]
Datum
24. August 2017 17:49
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung. Meine Anfrage ist damit abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24141 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>