Pauschale Leistungen der Krankenkassen für das Pflegestellen-Förderprogramm Altenpflege

Ich nehme Bezug auf den Bericht des Bundesrechnungshofes vom 11.03.2021 mit dem Titel:
"Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Abs. 2 BHO über die Prüfung der pauschalen Leistungen der Krankenkassen für das Pflegestellen-Förderprogramm Altenpflege"

und habe hierzu folgende Fragen:

1. Auf welchen Betrag beläuft sich der im Bericht erwähnte "Ausgabenrest" per 31.12.2021?

2. Wie hoch ist der Betrag, der aufgrund negativer Zinsen in der Zeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021 entstanden ist?

3. Wie ist der Stand aus der umfassenden Evaluierung der Regelungen zum PpSG-Vergütungszuschlag?

4. Was hat die Untersuchung der Gründe für die mangelnde Inanspruchnahme des Pflegestellen-Förderprogramms Altenpflege erbracht?

5. Welche Ergebnisse haben sich bei Hinterfragung der Höhe der Pauschalleistungen für die PpSG-Vergütungszuschläge ergeben?

6. Welche Maßnahmen wurden ergriffen um die Ausgabereste kurzfristig abzubauen und deren Höhe quartalsweise auszuweisen?

Ich erwarte Ihre substantiellen Antworten bis spätestens zum 20.02.2022.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    4. Februar 2022
  • Frist
    8. März 2022
  • Kosten dieser Information:
    180,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich nehme Bezug a…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pauschale Leistungen der Krankenkassen für das Pflegestellen-Förderprogramm Altenpflege [#239996]
Datum
4. Februar 2022 14:00
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich nehme Bezug auf den Bericht des Bundesrechnungshofes vom 11.03.2021 mit dem Titel: "Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Abs. 2 BHO über die Prüfung der pauschalen Leistungen der Krankenkassen für das Pflegestellen-Förderprogramm Altenpflege" und habe hierzu folgende Fragen: 1. Auf welchen Betrag beläuft sich der im Bericht erwähnte "Ausgabenrest" per 31.12.2021? 2. Wie hoch ist der Betrag, der aufgrund negativer Zinsen in der Zeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021 entstanden ist? 3. Wie ist der Stand aus der umfassenden Evaluierung der Regelungen zum PpSG-Vergütungszuschlag? 4. Was hat die Untersuchung der Gründe für die mangelnde Inanspruchnahme des Pflegestellen-Förderprogramms Altenpflege erbracht? 5. Welche Ergebnisse haben sich bei Hinterfragung der Höhe der Pauschalleistungen für die PpSG-Vergütungszuschläge ergeben? 6. Welche Maßnahmen wurden ergriffen um die Ausgabereste kurzfristig abzubauen und deren Höhe quartalsweise auszuweisen? Ich erwarte Ihre substantiellen Antworten bis spätestens zum 20.02.2022.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239996 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239996/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte um Berücksi…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Pauschale Leistungen der Krankenkassen für das Pflegestellen-Förderprogramm Altenpflege #239996 .m... [#239996]
Datum
7. Februar 2022 14:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihres unten stehenden Antrags baten Sie um Mitteilung, sofern der Informationszu…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Pauschale Leistungen der Krankenkassen für das Pflegestellen-Förderprogramm Altenpflege [#239996]
Datum
16. Februar 2022 12:25
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,6 KB
image002.png
3,1 KB


Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihres unten stehenden Antrags baten Sie um Mitteilung, sofern der Informationszugang voraussichtlich gebührenpflichtig sei. Nach Nummer 1.2 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft 30 bis 250 Euro. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 Euro, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 Euro und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 Euro. Im vorliegenden Fall wird ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des höheren Dienstes auf 3 Stunden. Es würde somit eine Gebühr über 180 Euro entstehen. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss des Verfahrens feststehen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Mich wundert es schon sehr, dass für die Beantwortung…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Pauschale Leistungen der Krankenkassen für das Pflegestellen-Förderprogramm Altenpflege [#239996]
Datum
16. Februar 2022 12:53
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Mich wundert es schon sehr, dass für die Beantwortung der Fragen Kosten entstehen. Dies umso mehr, als es sich hier um Anfragen bzw. Empfehlungen des Bundesrechnungshofes (BRH) handelt, denen Sie doch (HOFFENTLICH) entsprechen werden. Meiner Kenntnis nach wird der BRH immer dann aktiv, wenn eine immense Verschwendung von Steuergeldern offenkundig ist bzw. sehr stark vermutet wird. Ich werde meine Anfrage zurückziehen, bleibe in der Angelegenheit jedoch selbstverständlich "am Ball", denn ein derartiger Vorgang darf nicht ohne entsprechendes "Echo" bleiben! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239996 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239996/