Pausenrregelung für Auslieferungsfahrer

Ein Kraftfahrer mit einem Fahrzeug über 3,5t zul ges. Gewicht hat an einem Tag folgende Arbeitszeiten:
07:00 bis 08:15 Lenkzeit 75 Minuten
08:15 bis 09:00 Entladetätigkeit 45 Minuten
09:00 bis 10:00 Lenkzeit 60 Minuten
10:00 bis 10:45 Entladetätigkeit 45 Minuten
10:45 bis 11:45 Lenkzeit 60 Minuten
11:45 bis 12:30 Entladetätigkeit 75 Minuten
12:30 bis 12:45 Lenkzeit 15 Minuten
12:45 bis 13:15 Pause n. ArbZG 30 Minuten
13:15 bis 15:15 Lenkzeit 120 Minuten

Wäre diese Pausenregelung rechtskonform oder unterliegt der Fahrer in diesem Beispiel bezüglich der Pausenregelung den "EG Sozialvorschriften"?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juni 2018
  • Frist
    10. Juli 2018
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Manfred Knecht
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ein Kraftfahrer …
An Bundesamt für Logistik und Mobilität Details
Von
Manfred Knecht
Betreff
Pausenrregelung für Auslieferungsfahrer [#30650]
Datum
7. Juni 2018 17:34
An
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ein Kraftfahrer mit einem Fahrzeug über 3,5t zul ges. Gewicht hat an einem Tag folgende Arbeitszeiten: 07:00 bis 08:15 Lenkzeit 75 Minuten 08:15 bis 09:00 Entladetätigkeit 45 Minuten 09:00 bis 10:00 Lenkzeit 60 Minuten 10:00 bis 10:45 Entladetätigkeit 45 Minuten 10:45 bis 11:45 Lenkzeit 60 Minuten 11:45 bis 12:30 Entladetätigkeit 75 Minuten 12:30 bis 12:45 Lenkzeit 15 Minuten 12:45 bis 13:15 Pause n. ArbZG 30 Minuten 13:15 bis 15:15 Lenkzeit 120 Minuten Wäre diese Pausenregelung rechtskonform oder unterliegt der Fahrer in diesem Beispiel bezüglich der Pausenregelung den "EG Sozialvorschriften"?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Manfred Knecht <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Manfred Knecht << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Manfred Knecht
Bundesamt für Logistik und Mobilität
E-Mail Anfrage vom 7.6.2018 Sehr geehrter Herr Knecht, anbei übersende ich Ihnen hiesiges Antwortschreiben zu vor…
Von
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Betreff
E-Mail Anfrage vom 7.6.2018
Datum
14. Juni 2018 09:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Knecht, anbei übersende ich Ihnen hiesiges Antwortschreiben zu vorgenannter Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Manfred Knecht
AW: E-Mail Anfrage vom 7.6.2018 [#30650] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bin im …
An Bundesamt für Logistik und Mobilität Details
Von
Manfred Knecht
Betreff
AW: E-Mail Anfrage vom 7.6.2018 [#30650]
Datum
7. Juli 2018 15:41
An
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bin im Prüfungsausschuß für Servicefahrer. Im Rahmen der Erstellung von Prüfungsaufgaben ist die Frage nach der Pausenregelung Thema gewesen. Durch Ihre Antwort haben wir nun Klarheit. Mit freundlichen Grüßen Manfred Knecht Anfragenr: 30650 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Manfred Knecht << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>