PayPal-Gebühren für mobile Briefmarken (#PORTO)

1) Die Gesamthöhe der Gebühren, die an das Unternehmen PayPal entrichtet worden sind, um die Bezahlung von "mobilen Briefmarken" mit der Post-App ("#PORTO – die neue Art Briefe zu frankieren") über den Bezahldienst PayPal abzuwickeln.

2) Die Gesamthöhe des Umsatzes aus "mobilen Briefmarken", die über die Post-App ("#PORTO – die neue Art Briefe zu frankieren") vertrieben worden sind.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Januar 2023
  • Frist
    7. Februar 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Die Gesamthöhe der Gebühren, die a…
An Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
PayPal-Gebühren für mobile Briefmarken (#PORTO) [#266877]
Datum
3. Januar 2023 13:36
An
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Die Gesamthöhe der Gebühren, die an das Unternehmen PayPal entrichtet worden sind, um die Bezahlung von "mobilen Briefmarken" mit der Post-App ("#PORTO – die neue Art Briefe zu frankieren") über den Bezahldienst PayPal abzuwickeln. 2) Die Gesamthöhe des Umsatzes aus "mobilen Briefmarken", die über die Post-App ("#PORTO – die neue Art Briefe zu frankieren") vertrieben worden sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266877/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
Sehr << Antragsteller:in >> seit der Privatisierung von Post, Telekom und Postbank ist die Bundesans…
Von
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
Betreff
AW: PayPal-Gebühren für mobile Briefmarken (#PORTO) [#266877]
Datum
5. Januar 2023 14:15
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> seit der Privatisierung von Post, Telekom und Postbank ist die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BAnst PT) für verschiedene soziale und dienstrechtliche Aufgaben der aktiven und inaktiven Beamtinnen und Beamten der Postnachfolgeunternehmen zuständig. In Ihrer Anfrage vom 4. Januar 2023 bitten Sie um Informationszugang über 1) Die Gesamthöhe der Gebühren, die an das Unternehmen PayPal entrichtet worden sind, um die Bezahlung von "mobilen Briefmarken" mit der Post-App ("#PORTO – die neue Art Briefe zu frankieren") über den Bezahldienst PayPal abzuwickeln. sowie 2) Die Gesamthöhe des Umsatzes aus "mobilen Briefmarken", die über die Post-App ("#PORTO – die neue Art Briefe zu frankieren") vertrieben worden sind. Der BAnst PT liegen hierzu keine Informationen vor. Ihr Antrag ist daher abzulehnen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost, Heinrich-Konen-Str. 1, 53227 Bonn, erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen