PCB Belastung an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg

Beunruhigt durch Meldungen über PCB Belastungen an der PH Heidelberg wandten sich zwei Studentinnen an uns mit der Frage nach der "gesundheitlichen Relevanz" der Belastungen.
Wir ersuchen Sie daher uns die derzeit vorliegenden "Schadstoffprüfberichte" für eine neutrale, kostenlose Bewertung zur Verfügung zu stellen. Die bisher zur Verfügung gestellten Aussagen des Gesundheitsamtes erscheinen nicht ausreichend zu sein, da vor allem auch alle Informationen über eventuelle Belastungen mit PCB118 (dioxinähnliche PCBs, krebserzeugend) fehlen.

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  • Datum
    21. Mai 2019
  • Frist
    20. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
Josef Spritzendorfer
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Beunruhig…
An Staatliches Hochbauamt Heidelberg Details
Von
Josef Spritzendorfer
Betreff
PCB Belastung an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg [#144161]
Datum
21. Mai 2019 06:45
An
Staatliches Hochbauamt Heidelberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Beunruhigt durch Meldungen über PCB Belastungen an der PH Heidelberg wandten sich zwei Studentinnen an uns mit der Frage nach der "gesundheitlichen Relevanz" der Belastungen. Wir ersuchen Sie daher uns die derzeit vorliegenden "Schadstoffprüfberichte" für eine neutrale, kostenlose Bewertung zur Verfügung zu stellen. Die bisher zur Verfügung gestellten Aussagen des Gesundheitsamtes erscheinen nicht ausreichend zu sein, da vor allem auch alle Informationen über eventuelle Belastungen mit PCB118 (dioxinähnliche PCBs, krebserzeugend) fehlen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Josef Spritzendorfer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Josef Spritzendorfer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Josef Spritzendorfer

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