PCR Test

Auf welcher Grundlage in Form von Gutachten mit ersichtlicher Evidenz basiert die
Verwendung des PCR Tests als Indikation einer COVID-19 Erkrankung.

Ergebnis der Anfrage

Leider habe ich nichts erfahren. Es werden zwar Informationen zur Labordiagnostischen Verwendung des PCR-Tests gegeben, aber meine Frage war welches Gutachten mit welcher Evidenz die Infektion mit Covid-19 nachweist. Ein solches scheint es nicht zu geben.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Mai 2021
  • Frist
    16. Juni 2021
  • 2 Follower:innen
Ralf Eckert
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf welcher Grund…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Ralf Eckert
Betreff
PCR Test [#220408]
Datum
14. Mai 2021 16:00
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf welcher Grundlage in Form von Gutachten mit ersichtlicher Evidenz basiert die Verwendung des PCR Tests als Indikation einer COVID-19 Erkrankung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ralf Eckert Anfragenr: 220408 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220408/ Postanschrift Ralf Eckert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ralf Eckert
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Eckert, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannt…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, PCR Test [#220408]
Datum
1. Juni 2021 11:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Eckert, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Eckert, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14. Mai 2021, in der Sie die Tests bei Verdacht auf d…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
PCR Test [#220408]
Datum
18. Juni 2021 16:03
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
1,6 KB


Sehr geehrter Herr Eckert, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14. Mai 2021, in der Sie die Tests bei Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) ansprechen. Gern informiere ich Sie hierzu: Die Tests sind speziell für COVID-19 entwickelt worden. Für eine labordiagnostische Abklärung des Verdachts auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 wurden PCR-Nachweissysteme entwickelt und validiert. Nähere Angaben sind über die Webseite der WHO zu Coronaviren (https://www.who.int/publications/i/item/laboratory-testing-for-2019-novel-coronavirus-in-suspected-human-cases-20200117) bzw. der Foundation for Innovative New Diagnostics (https://www.finddx.org/covid-19/pipeline/) verfügbar. Es steht eine Reihe von kommerziellen Testsystemen mit hoher Spezifität zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Robert Koch-Institutes: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html Mit freundlichen Grüßen