PCR Test

Anfrage an: Robert Koch-Institut

1. Wenn eine Person PCR positiv auf SARS-COV-2 getestet wird, aber keinerlei Symptome zeigt -unterschiedlichen Studien zufolgesind das bis zu 80%- hat diesePerson trotzdem die Krankheit Covid 19 ?

2. Wenn ein positiver PCR Test vorliegt, kann sicher gesagt werden,dass es sich um ein vermehrungsfähiges, also krankmachendes Virus handelt?

3. Liegt bei einem positiven PCR Test (also einem Abstrich AUF der Schleimhaut) eine Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetztes
§2 Absatz 2 vor?

4. Warum bezeichnet das RKI alle erstmalig PCR positiv getesteten als COVID-19 Fälle?

5. Wie hoch ist die durchschnittliche laborbedingte Spezifität der in Deutschland verwendeten PCR Tests? Wie ist das Konfidenzintervall in diesem Fall zu verstehen?

6. Wieso erfolgt keine Standardisierung der PCR Tests auf eine bestimmte Anzahl von Zyklen (CT)? Da man ab ca 35 Zyklen nicht mehr von einer ausreichenden Viren enge sprechen kann. Wie viele Zyklen werden durchschnittlich gemacht?

7. Trifft es zu,dass ein PCR Test auf SARS-COV-2bis zu 3 Monate nach überstandener Infektion noch positiv sein kann? Wenn ja wird das bei der Anzahl der angegebenen Fälle berücksichtigt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
  • 7 Follower:innen
Isabell Löw
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wenn eine Per…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Isabell Löw
Betreff
PCR Test [#201824]
Datum
27. Oktober 2020 21:04
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wenn eine Person PCR positiv auf SARS-COV-2 getestet wird, aber keinerlei Symptome zeigt -unterschiedlichen Studien zufolgesind das bis zu 80%- hat diesePerson trotzdem die Krankheit Covid 19 ? 2. Wenn ein positiver PCR Test vorliegt, kann sicher gesagt werden,dass es sich um ein vermehrungsfähiges, also krankmachendes Virus handelt? 3. Liegt bei einem positiven PCR Test (also einem Abstrich AUF der Schleimhaut) eine Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetztes §2 Absatz 2 vor? 4. Warum bezeichnet das RKI alle erstmalig PCR positiv getesteten als COVID-19 Fälle? 5. Wie hoch ist die durchschnittliche laborbedingte Spezifität der in Deutschland verwendeten PCR Tests? Wie ist das Konfidenzintervall in diesem Fall zu verstehen? 6. Wieso erfolgt keine Standardisierung der PCR Tests auf eine bestimmte Anzahl von Zyklen (CT)? Da man ab ca 35 Zyklen nicht mehr von einer ausreichenden Viren enge sprechen kann. Wie viele Zyklen werden durchschnittlich gemacht? 7. Trifft es zu,dass ein PCR Test auf SARS-COV-2bis zu 3 Monate nach überstandener Infektion noch positiv sein kann? Wenn ja wird das bei der Anzahl der angegebenen Fälle berücksichtigt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Isabell Löw Anfragenr: 201824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201824/
Mit freundlichen Grüßen Isabell Löw
Robert Koch-Institut
Ihr Anfrage vom 27.10.2020 Sehr geehrte Frau Löw, wir kommen zurück auf Ihre o. g. Anfrage, zu der wir Ihnen Folg…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Anfrage vom 27.10.2020
Datum
28. Oktober 2020 10:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Löw, wir kommen zurück auf Ihre o. g. Anfrage, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs.1 S.1 i.V.m. § 2 Nr.1 IFG, sondern auf Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Die von Ihnen eigereichte Anfrage wird von uns im Weiteren daher als allgemeine Bürgeranfrage bearbeitet. Ihre Anfrage wurde an das zuständige Postfach <<E-Mail-Adresse>> weitergeleitet. Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Nachfragen zu Ihrer Anfrage richten Sie bitte an das Postfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 27.10.2020 Sehr geehrte Frau Löw, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 27.10.2020
Datum
6. November 2020 18:14
Status
Sehr geehrte Frau Löw, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2020-216. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 27.10.2020 Sehr geehrte Frau Lö…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 27.10.2020
Datum
11. November 2020 17:59
Status
Sehr geehrte Frau Löw, wir kommen zurück auf Ihre o. g. Anfrage, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs.1 S.1 i.V.m. § 2 Nr.1 IFG, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt daher im Wege der allgemeinen Bürgeranfrage. Informationen zum Erreger, der Krankheit, zur Symptomatik und zur Inkubationszeit erhalten Sie in dem von uns veröffentlichten Steckbrief mitsamt Quellenangaben unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html;jsessionid=EED81A39DF0666F381BA9F68BF36F70E.internet071?nn=13490888 Eine durchschnittliche laborbedingte Spezifität aller in Deutschland verwendeten PCR liegt dem Robert Koch-Institut als amtliche Information nicht vor. Details zu den vom Konsiliarlabor für Coronaviren publizierten RT-PCR-Assays sind hier veröffentlicht: https://www.eurosurveillance.org/content/10.2807/1560-7917.ES.2020.25.3.2000045 . Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Wir bitten vor diesem Hintergrund um Verständnis, dass wir unsere gesetzlichen Kernaufgaben zu erfüllen haben und gegenwärtig konkrete Fragestellungen zu teilweise hochkomplexen wissenschaftlichen Fragestellungen weder zeitlich noch personell umfassend bearbeiten können. Wir verweisen insofern auf die regelmäßig aktualisierten Informationen zur Situation im täglichen Lagebericht, https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html den häufig gestellten Fragen in unseren FAQs, https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html sowie den zahlreichen weiteren Themen. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_node.html Mit freundlichen Grüßen