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PCR-Test

Gemäß der offiziellen Internetseite vom RKI: rki-wiko.shinyapps.io wird ausgeführt:

"Positiver Vorhersagewert: Eine Person hat ein positives Testergebnis. Wie wahrschinlich ist sie tatsächlich infiziert?"
Antwort lt. o.g. Internetseite: "Kennzahl: 1 Positiver Vorhersagewert mit Wert 28,78%"

D.h., dass ca. 70% trotz positiven Test wahrscheinlich nicht positiv sind.

Bitte teilen Sie mir mit, wie sich diese Information auf die Beurteilung der aktuellen Lage auswirkt.
Wie werden die tatsächlich infizierten Personen ermittelt, wenn auf Basis der PCR-Test lediglich eine Wahrscheinlichkeit einer Infektion ermittelt wird?
Werden in den täglich veröffentlichten Zahlen von Infizierten die alle durch einen PCR-Test positiv getetesten Person aufgelistet oder nur die wahrscheinlich positiven?

Über eine Rückmeldung freue ich mich!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2021
  • Frist
    10. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gemäß der offizi…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
PCR-Test [#208181]
Datum
8. Januar 2021 11:00
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß der offiziellen Internetseite vom RKI: rki-wiko.shinyapps.io wird ausgeführt: "Positiver Vorhersagewert: Eine Person hat ein positives Testergebnis. Wie wahrschinlich ist sie tatsächlich infiziert?" Antwort lt. o.g. Internetseite: "Kennzahl: 1 Positiver Vorhersagewert mit Wert 28,78%" D.h., dass ca. 70% trotz positiven Test wahrscheinlich nicht positiv sind. Bitte teilen Sie mir mit, wie sich diese Information auf die Beurteilung der aktuellen Lage auswirkt. Wie werden die tatsächlich infizierten Personen ermittelt, wenn auf Basis der PCR-Test lediglich eine Wahrscheinlichkeit einer Infektion ermittelt wird? Werden in den täglich veröffentlichten Zahlen von Infizierten die alle durch einen PCR-Test positiv getetesten Person aufgelistet oder nur die wahrscheinlich positiven? Über eine Rückmeldung freue ich mich!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 208181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208181/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr <Information-entfernt> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung PCR-Test [#208181]
Datum
11. Januar 2021 11:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministeriu…. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr <Information-entfernt> zu Ihrer Anfrage vom 8. Januar 2021 teile ich Ihnen folgendes mit: Die von Ihn…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: IFG Antrag Hans Germering PCR-Test [#208181]
Datum
12. Januar 2021 10:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> zu Ihrer Anfrage vom 8. Januar 2021 teile ich Ihnen folgendes mit: Die von Ihnen angeführte Webseite https://rki-wiko.shinyapps.io/ ist keine offizielle RKI-Internetseite. Dem Bundesministerium für Gesundheit ist auch nicht bekannt, um was für eine Internetpräsenz es sich hier handelt. Daher liegen die von Ihnen angeforderten Informationen im Bundesministerium für Gesundheit nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte erläutern Sie mir dann, warum das auf der Homepage vom RKI als Projekt…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: IFG Antrag Hans Germering PCR-Test [#208181]
Datum
12. Januar 2021 14:45
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte erläutern Sie mir dann, warum das auf der Homepage vom RKI als Projektgruppe geführt wird. https://www.rki.de/DE/Content/Forsch/Projektgruppen/Projektgruppe_1/P1_node.html Auf dieser Seite wird dies als Projektgruppe geführt und als Seite des RKI ausgewiesen. Es ist folgendes zu lesen: "Wie gut ist ein SARS-CoV-2 Testresultat? Wie viele von 10,000 Menschen sind tatsächlich mit dem Coronavirus infiziert? (Prävalenz) Sensitivität: Bei wie viel % der Infizierten wird die Infektion erkannt? Sensitivität (in %) Spezifität: Bei wie viel % der Nicht-Infizierten wird die Infektion ausgeschlossen? Spezifität (in %) Effektive Teststrategien stehen im Zentrum der Bekämpfung von SARS-CoV-2. Für den Virusnachweis werden eine Vielzahl von Antigen-Schnelltests angeboten. Diese basieren auf dem Nachweis von viralem Protein in Abstrichen aus den Atemwegen. Antigen-Schnelltest können schneller durchgeführt werden als PCR-Tests, mit denen standardmäßig getestet wird. Im Vergleich zu PCR erkennen diese Schnelltests jedoch sowohl infizierte Personen schlechter (niedrigere Sensitivität) als auch nicht-infizierte Personen schlechter (niedrigere Spezifität). Aufgrund ihrer schnellen Durchführbarkeit ohne Laborbeteiligung sieht die Nationale Teststrategie einen ergänzenden Einsatz der Schnelltests dennoch vor. Alle derzeit erhältlichen Antigen-Schnelltests müssen von medizinischem Personal durchgeführt werden. Die Aussagekraft von Antigen-Schnelltests hängt stark vom Anteil der Infizierten unter den getesteten Personen ab (Prävalenz). Wenn nur wenige der Getesteten tatsächlich infiziert sind, dann ist ein positives Testresultat sehr wahrscheinlich falsch positiv. Wenn unter den Getesteten allerdings viele Personen infiziert sind, dann sind positive Testresultate zuverlässiger. Hinweise zur Nutzung des Tools Die Berechnungen des Tools können für PCR Tests und für Antigentests genutzt werden. Der PCR Test gilt als Goldstandard mit einer Sensitivität und Spezifität von jeweils ca. 99.9%. Der Antigentest erreicht eine Sensitivität von 80% und eine Spezifität von 98%. Diese Werte hängen jedoch stark von weiteren Variablen ab (Testzeitpunkt; Basisrate bzw. Prävalenz der Infektionen innerhalb der Getesteten). Tabellen Baumdiagramm Waffelplot Status Test Anzahl 1 infiziert richtig positiv 80 aus 10 000 Getesteten 2 infiziert falsch negativ 20 aus 10 000 Getesteten 3 nicht infiziert richtig negativ 9702 aus 10 000 Getesteten 4 nicht infiziert falsch positiv 198 aus 10 000 Getesteten Kennzahlen Positiver Vorhersagewert: Eine Person hat ein positives Testergebnis. Wie wahrscheinlich ist sie tatsächlich infiziert? Negativer Vorhersagewert: Eine Person hat ein negatives Testergebnis. Wie wahrscheinlich ist sie tatsächlich nicht infiziert? Kennzahl Wert 1 Positiver Vorhersagewert 28.78 % 2 Negativer Vorhersagewert 99.79 % Sowohl der positive Vorhersagewert als auch der negative Vorhersagewert sind jeweils auf zwei Nachkommastellen gerundet." https://rki-wiko.shinyapps.io/test_qual/_w_993559b0/logo_long.png https://rki-wiko.shinyapps.io/test_qual/_w_993559b0/RKI_lg.png Meiner Anfrage vom 08.01.2021 sehe ich positiv entgegen. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 208181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208181/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr <Information-entfernt> zu Ihrer Anfrage vom 12. Januar 2021 teile ich Ihnen folgendes mit: Die von Ih…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: IFG Antrag Hans Germering PCR-Test [#208181]
Datum
14. Januar 2021 15:07
Status
Sehr <Information-entfernt> zu Ihrer Anfrage vom 12. Januar 2021 teile ich Ihnen folgendes mit: Die von Ihnen angeforderten Informationen liegen im Bundesministerium für Gesundheit nicht vor. Ich möchte Sie bitten, sich an das RKI als zuständige Behörde zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Ihre Antwort verwundert mich! "Das…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Antrag Hans Germering PCR-Test [#208181]
Datum
15. Januar 2021 10:04
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Ihre Antwort verwundert mich! "Das RKI ist die zentrale Einrichtung des Bundes im Bereich der Öffentlichen Gesundheit und das nationale Public-Health-Institut." (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service-benutzerhinweise/behoerden-im-geschaeftsbereich/robert-koch-institut.html) Das RKI ist dem Gesundheitsministerium untergeordnete Behörde. Die Daten werden vom Gesundheitsministerium zur weiteren Analyse und als Grundlage der Maßnahmen verwendet. Die Anfrage richtet sich nicht nach der Entstehung der Daten, sondern um deren Berücksichtigung der Maßnahmen. Bitte teilen Sie mir mit, wie die Erkenntnisse (wesentlich weniger sog. Infizierte und dadurch wesentlich niedrigerer Inzidenzwert) der Projektgruppe in der Entscheidungsfindung für die weiteren Maßnahmen berücksichtigt werden. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 208181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208181/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „PCR-Test“ vom 08.01.2021 (#208181) wurde von Ih…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Antrag Hans Germering PCR-Test [#208181]
Datum
12. Februar 2021 15:47
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „PCR-Test“ vom 08.01.2021 (#208181) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 208181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208181/

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr <Information-entfernt> ich nehme Bezug zu Ihrem unten stehenden IFG Antrag und teile folgendes mit: D…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: PCR-Test [#208181]
Datum
6. April 2021 10:21
Status
Sehr <Information-entfernt> ich nehme Bezug zu Ihrem unten stehenden IFG Antrag und teile folgendes mit: Die von Ihnen zitierte Website weist an oberster Stelle eindeutig auf den Zweck des Berechnungstools hin: „Die Berechnungen des Tools illustrieren, dass die Aussagekraft von Antigen-Schnelltests stark vom Anteil der Infizierten unter den getesteten Personen (Vortestwahrscheinlichkeit) sowie von der Sensitivität und Spezifität der Tests abhängt.“ Weiter wird ausgeführt, dass die „Berechnungen des Tools illustrieren, dass die Aussagekraft von Antigen-Schnelltests stark vom Anteil der Infizierten unter den getesteten Personen (Vortestwahrscheinlichkeit) sowie von der Sensitivität und Spezifität der Tests abhängt.“ Zeigen Antigen-Schnelltests, die auch als Point-of-Care-Tests bezeichnet werden, ein positives Ergebnis, muss dieses durch einen PCR-Test bestätigt werden. Erbringt auch der PCR-Test ein positives Ergebnis auf das neuartige Coronavirus SARS-CoV2, geht dieses in die Meldedaten ein. Dadurch ist mit hoher Sicherheit gewährleistet, dass nur zutreffende Testergebnisse in die täglich veröffentlichten Zahlen von Neuinfizierten des Robert Koch-Instituts eingehen. Grundlegendes zur Durchführung von PCR-Tests finden Sie auf der Seite des Robert Koch-Institutes: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N…. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.