PCR-Test CT Werte

Dokumente und Informationen zu
- den (i) empfohlenen und (ii) angewendeten CT-Werten der durchgeführten PCR-Tests in Stuttgart.

Wenn diese Informationen nicht vorhanden sind:
- (i) Unterlagen, warum keine Empfehlungen hinsichtlich der CT-Werte notwendig sind,
- (ii) Unterlagen, warum auf die Dokumentation der CT-Werte bei den durchgeführten Tests verzichtet wurde

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. April 2021
  • Frist
    18. Mai 2021
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente und Informatio…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
PCR-Test CT Werte [#218474]
Datum
15. April 2021 19:48
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente und Informationen zu - den (i) empfohlenen und (ii) angewendeten CT-Werten der durchgeführten PCR-Tests in Stuttgart. Wenn diese Informationen nicht vorhanden sind: - (i) Unterlagen, warum keine Empfehlungen hinsichtlich der CT-Werte notwendig sind, - (ii) Unterlagen, warum auf die Dokumentation der CT-Werte bei den durchgeführten Tests verzichtet wurde
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218474/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Stuttgart - Gesundheitsamt
Antwort: WG: Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) - Anfrage zu PCR-Tests / CT-Werte Sehr Antragsteller/in n…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart - Gesundheitsamt
Betreff
Antwort: WG: Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) - Anfrage zu PCR-Tests / CT-Werte
Datum
23. April 2021 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in nachfolgende Antworten können wir Ihnen auf Ihr Auskunftsbegehren nach §1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) geben. Bitte beachten Sie, dass wir nur die Fragen beantworten können, bei denen wir der richtige Adressat sind. Bei Fragen, die wir nicht beantworten können, sind wir auch nicht verpflichtet, für die Beantwortung Ihrer Anfrage zu recherchieren. Sie wünschen Dokumente und Informationen zu den empfohlenen und angewendeten CT-Werten der durchgeführten PCR-Tests in Stuttgart. Hierzu ist zu sagen, dass uns hierzu keine Dokumente oder Informationen vorliegen. Wenn diese Informationen nicht vorhanden sind, bitten Sie um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: - (i) Unterlagen, warum keine Empfehlungen hinsichtlich der CT-Werte notwendig sind, - (ii) Unterlagen, warum auf die Dokumentation der CT-Werte bei den durchgeführten Tests verzichtet wurde Zu (i): Das Gesundheitsamt ist für die Befunderstellung nicht zuständig. Für die Labordiagnostik sind ausschließlich die untersuchenden Labore verantwortlich. Zu (ii): Auf die Dokumentation der Ct-Werte wird nicht verzichtet. Das übliche Minimum auf Labormeldungen zu den Ct-Werten ist, ob diese größer 30 Zyklen oder kleiner 30 Zyklen waren. Diese Unterscheidung ist wichtig, da wir davon das weitere Vorgehen abhängig machen. Viele Labore melden uns aber auch den genauen Wert. Die Werte könnten auf eine zurückliegende bzw. gerade beginnende Infektion hinweisen, im Gegensatz zu einer eventuell frischen Infektion mit hoher Viruslast. Wir hoffen, Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben. Diese Auskunft ist für Sie kostenlos. Mit freundlichen Grüßen