PCR Test Positive Asymptomatische SARS-Cov-2 wie von Herrn OB Palmer erwähnt in Markus Lanz 30.03.2021

Herr Palmer hat, wenn ich mich richtig erinnere, in der Sendung Markus Lanz vom 30.03.2021 zehn Personen erwähnt die aufgrund der
1. Schnelltests und
2. anschließender PCR Test als SARS-COV-2 positiv identifiziert werden konnten, ohne das die Personen sich irgendwie krank gefühlt haben.

Können Sie mir bitte mitteilen welcher PCR Test hier verwendet wurde (genaue Bezeichnung, Hersteller, Bestellnummer etc.) und mit wie vielen Zyklen (CT Wert) hier gearbeitet wurde?

Danke!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. März 2021
  • Frist
    4. Mai 2021
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Herr Palmer hat, wenn ic…
An Universitätsstadt Tübingen Details
Von
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Betreff
PCR Test Positive Asymptomatische SARS-Cov-2 wie von Herrn OB Palmer erwähnt in Markus Lanz 30.03.2021 [#217096]
Datum
31. März 2021 13:35
An
Universitätsstadt Tübingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Herr Palmer hat, wenn ich mich richtig erinnere, in der Sendung Markus Lanz vom 30.03.2021 zehn Personen erwähnt die aufgrund der 1. Schnelltests und 2. anschließender PCR Test als SARS-COV-2 positiv identifiziert werden konnten, ohne das die Personen sich irgendwie krank gefühlt haben. Können Sie mir bitte mitteilen welcher PCR Test hier verwendet wurde (genaue Bezeichnung, Hersteller, Bestellnummer etc.) und mit wie vielen Zyklen (CT Wert) hier gearbeitet wurde? Danke!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217096 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217096/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Universitätsstadt Tübingen
Sehr Antragsteller/in entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort. Die Universitätsstadt Tübingen hat weder P…
Von
Universitätsstadt Tübingen
Betreff
AW: PCR Test Positive Asymptomatische SARS-Cov-2 wie von Herrn OB Palmer erwähnt in Markus Lanz 30.03.2021 [#217096]
Datum
18. Juni 2021 17:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort. Die Universitätsstadt Tübingen hat weder PCR-Tests in eigener Zuständigkeit durchgeführt noch diese direkt beauftragt. Dies haben in Tübingen ansässige Unternehmen, wie die CeGaT, angeboten. Daher können wir auf Ihre Fragen keine Antwort geben, da uns diese Informationen nicht vorliegen. Mit freundlichen Grüßen